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Lebensmittelüberwachung

Aufgaben

Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Irreführung und Täuschung. Die Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung beschränkt sich nicht nur auf Lebensmittel, sondern erstreckt sich auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse.

Schwerpunkt der Tätigkeit

  • Betriebskontrollen sowie die Entnahme und Untersuchung amtlicher Proben
  • Beratung von Gewerbetreibenden
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben
  • Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
  • Ermittlungen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen

Bearbeitung von Beschwerden

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist im Rahmen ihrer Tätigkeit Ansprechpartner bei Vorliegen von Bürgerbeschwerden sowie Auftreten von Erkrankungen, die im Zusammenhang mit dem Verzehr von Lebensmitteln stehen.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Grund der Beschwerde 
  • Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft? 
  • Angaben zur Kennzeichnung (Bezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Hersteller, Menge) 
  • Wie wurde es bis zum Verzehr im Haushalt zwischengelagert? 
  • Wann wurde das Produkt verzehrt? 
  • Wurde die beanstandete Ware beim Gewerbetreibenden reklamiert? 
  • Wurde der Umtausch oder die Rücknahme des Erzeugnisses vom Verkäufer abgelehnt? 
  • Name und Telefonnummer für evtl. notwendige Rückfragen
  • Falls eine Erkrankung vorliegt:
    • Wie viele Personen sind erkrankt
    • Welche Symptome traten nach Verzehr des Lebensmittels auf?
    • Seit wann liegen die Symptome vor?
    • Was wurde in den letzten 24 bis 48 Stunden verzehrt?

Schwerpunkte

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit publiziert auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen. Hierbei handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Rücknahme- oder Rückrufaktion von Produkten (zum Beispiel Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände), die möglicherweise bereits durch die Unternehmer an die Endverbraucher abgegeben wurden.

Informationen zu Lebensmittelbetrug und zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.

In Monatsartikeln veröffentlicht der Bundesverband der Lebensmittelchemiker Informationen zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen.

Weitere Hinweise und Informationen

Eine Mitteilung über die Herstellung und Einfuhr kosmetischer Mittel muss beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit erfolgen. Das Anzeigeformular und ein Merkblatt finden Sie unter folgendem Link: lavg.brandenburg.de

Für Registrierung nach § 22 des Tabakerzeugnisgesetz für den grenzüberschreitenden Fernabsatz im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) ein Formular zur Verfügung und veröffentlicht die Liste unter folgendem Link: msgiv.brandenburg.de

Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt auf seiner Webseite eine Vielfalt von Informationen zur Verfügung. Die Dokumente können dort unter der Rubrik "A-Z" (rechts oben) aufgerufen werden, zum Beispiel "L" wie "Lebensmittelhygiene".

Wir stellen Ihnen hier eine Auswahl davon als Link bereit.

1. Lebensmittelhygiene

Ausgewählte Fragen und Antworten

2. Lebensmittelinfektion

3. Salmonellen