Lebensmittelüberwachung
Aufgaben
Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Irreführung und Täuschung. Die Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung beschränkt sich nicht nur auf Lebensmittel, sondern erstreckt sich auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse.
Schwerpunkt der Tätigkeit
- Betriebskontrollen sowie die Entnahme und Untersuchung amtlicher Proben
- Beratung von Gewerbetreibenden
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben
- Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
- Ermittlungen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen
Bearbeitung von Beschwerden
Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist im Rahmen ihrer Tätigkeit Ansprechpartner bei Vorliegen von Bürgerbeschwerden sowie Auftreten von Erkrankungen, die im Zusammenhang mit dem Verzehr von Lebensmitteln stehen.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Grund der Beschwerde
- Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft?
- Angaben zur Kennzeichnung (Bezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Hersteller, Menge)
- Wie wurde es bis zum Verzehr im Haushalt zwischengelagert?
- Wann wurde das Produkt verzehrt?
- Wurde die beanstandete Ware beim Gewerbetreibenden reklamiert?
- Wurde der Umtausch oder die Rücknahme des Erzeugnisses vom Verkäufer abgelehnt?
- Name und Telefonnummer für evtl. notwendige Rückfragen
- Falls eine Erkrankung vorliegt:
- Wie viele Personen sind erkrankt
- Welche Symptome traten nach Verzehr des Lebensmittels auf?
- Seit wann liegen die Symptome vor?
- Was wurde in den letzten 24 bis 48 Stunden verzehrt?
Schwerpunkte
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit publiziert auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen. Hierbei handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Rücknahme- oder Rückrufaktion von Produkten (zum Beispiel Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände), die möglicherweise bereits durch die Unternehmer an die Endverbraucher abgegeben wurden.
Informationen zu Lebensmittelbetrug und zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.
In Monatsartikeln veröffentlicht der Bundesverband der Lebensmittelchemiker Informationen zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen.
Weitere Hinweise und Informationen
Eine Mitteilung über die Herstellung und Einfuhr kosmetischer Mittel muss beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit erfolgen. Das Anzeigeformular und ein Merkblatt finden Sie unter folgendem Link: lavg.brandenburg.de
Für Registrierung nach § 22 des Tabakerzeugnisgesetz für den grenzüberschreitenden Fernabsatz im Land Brandenburg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) ein Formular zur Verfügung und veröffentlicht die Liste unter folgendem Link: msgiv.brandenburg.de
Rechtsvorschriften (Auswahl)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2006 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB))
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV))
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV))
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
Hinweise und Formulare
- Registrierungspflicht Lebensmittelunternehmer PDF-Datei: 122 kB , Stand: 28. Februar 2022 Hinweis: nicht barrierefrei
- Hinweise zur Schädlingsprophylaxe und Schädlingsbekämpfung Text: Beitrag , Stand: 30. Juni 2016
- Hinweise zur Abgabe von Lebensmitteln aus Privathaushalten Text: Beitrag , Stand: 30. Juni 2016
- Durchführung von Straßen- und Volksfesten, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen Text: Beitrag , Stand: 31. Juli 2022
- Hinweise zum richtigen Umgang mit Frittierfett Text: Beitrag , Stand: 31. August 2021
- Hinweise zur Reinigung und Desinfektion in Lebensmittelbetrieben Text: Beitrag , Stand: 31. Juli 2016
- Hinweise zu den Anforderungen an die Kühlung von Lebensmitteln Text: Beitrag , Stand: 31. Juli 2017
- Anforderungen an Lebensmittelunternehmen Text: Beitrag , Stand: 1. Juli 2021
- Hinweise zur Abgabe von Eiern Externer Link , Beschreibung: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Merkblätter und Videos (Bundesinstitut für Risikobewertung)
Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt auf seiner Webseite eine Vielfalt von Informationen zur Verfügung. Die Dokumente können dort unter der Rubrik "A-Z" (rechts oben) aufgerufen werden, zum Beispiel "L" wie "Lebensmittelhygiene".
Wir stellen Ihnen hier eine Auswahl davon als Link bereit.
1. Lebensmittelhygiene
Ausgewählte Fragen und Antworten
- Ausgewählte Fragen und Antworten zum hygienischen Umgang mit Geflügelfleisch
- Verbrauchertipps zu Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion
- Damit die Weihnachtsplätzchen nicht auf den Magen schlagen -Tipps zur Vermeidung von Salmonelleninfektionen
- Hofbesuch ohne Bauchschmerzen
- Sicher verpflegt - Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen
- Was tun mit dem Huhn? Tipps zur Küchenhygiene
- Küchenhygiene
- Hackepeter und rohes Mett sind nichts für kleine Kinder
- Rohmilch: Abkochen schützt vor Infektionen
- Fragen und Antworten zum Verzehr von Rohmilch
2. Lebensmittelinfektion
- Hinweise für Verbraucher zum Botulismus durch Lebensmittel
- Verbrauchertipps: Schutz vor viralen Lebensmittelinfektionen
- Verbrauchertipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt
- Verbrauchertipps: Schutz vor Infektionen mit enterohämorrhagischen E.coli (EHEC)
- Verbrauchertipps: Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Campylobacter
- Verbrauchertipps: Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien
- Schutz vor Listerien im Privathaushalt
- Verbrauchertipps: Schutz vor Toxoplasmose
- Merkblatt: Damit Fondue-Fleisch nicht krank macht
3. Salmonellen
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Lebensmittelkennzeichnung Externer Link , Beschreibung: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Lebensmittelhygiene: Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können Externer Link , Beschreibung: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Allergenkennzeichnung ist Pflicht Externer Link , Beschreibung: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft