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Kulturförderung

Die Förderung der Kulturarbeit erfolgt nach der Kulturförderrichtlinie des Landkreises.

Die Entwicklung des kulturellen Lebens ist laut Gemeinde- und Landkreisordnung kommunale Aufgabe. Um diese Entwicklung zu unterstützen, ist Kulturförderung im Land Brandenburg verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe, festgeschrieben im Artikel 34 der Landesverfassung: "Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes werden öffentlich gefördert." Somit ist Kulturförderung mehr als nur eine freiwillig erbrachte Leistung.

Dazu bekennt sich auch der Landkreis Oder-Spree, nicht zuletzt durch die Erkenntnis, dass kulturelles Leben zu einem Wirtschafts- und damit Standortfaktor geworden und unabdingbar für nachhaltige Kreis-, Standort- und Tourismusentwicklung ist. Weil eine der Hauptfunktionen von Kultur in der Kommunikation besteht, kulturelle Vereine und Einrichtungen immer Stätten der Begegnung sind, wird mit Kultur Sozialpolitik verwirklicht.

Förderung der Kulturarbeit soll der Entfaltung ästhetischer, kommunikativer und sozialer Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur im Kreisgebiet. Durch die Förderung innovativer künstlerischer Projekte sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene (besonders auch Senioren) zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermutigt und befähigt werden.

Die jeweils gültige Kulturentwicklungskonzeption des Landkreises und darauf aufbauende Konzepte liefern ergänzende Anhaltspunkte. Diese werden durch die Ergebnisse der seit 2019 jährlich stattfindenden regionalen Kulturkonferenzen ergänzt, bei denen Akteure aus dem gesamten Landkreis aufeinandertreffen.

Der Kreis fördert in der Regel, wenn eine Beteiligung der betreffenden Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erkennbar ist, da die Kommunen sind in erster Linie zur Kulturförderung verpflichtet.

Rechtliche Hinweise

Anspruchsberechtigt:

  • ist jeder Bürger (natürliche Personen)
  • gemeinnützige Vereine und Gruppen

Geltungsdauer

Der Projektbeginn ist erst nach erfolgter Bewilligung der beantragten Mittel möglich. Nach Beendigung des Projektes ist eine Abrechnung mit Verwendungsnachweis erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Antragformular (Dokument wird automatisch heruntergeladen), detaillierter Finanzierungsplan, Projektbeschreibung bei Erstbeantragung von gemeinnützigen Vereinen:

  • Satzung
  • Anerkennung Gemeinnützigkeit
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

  • 8 Wochen vor Projektbeginn

  • Kulturkonferenz 2019 PDF-Datei: 724 kB , Stand: 30. Oktober 2019 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Kultur- und Sportamt
  • Kulturkonferenz 2020 PDF-Datei: 735 kB , Stand: 28. September 2020 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Kultur- und Sportamt
  • Kulturkonferenz 2021 PDF-Datei: 516 kB , Stand: 29. März 2021 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Kultur- und Sportamt
  • Kulturkonferenz 2022 PDF-Datei: 114 kB , Stand: 17. Oktober 2022 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Kultur- und Sportamt