Soziale Leistungen
Aktueller Hinweis zur Terminvergabe
Die Vorsprache im Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration erfolgt nach vorheriger telefonischer Vereinbarung und Terminvergabe. Eine persönliche Vorsprache ohne Termin erfolgt nur in dringend erforderlichen Sachverhalten.
Erreichbarkeit
- 03366 35-2301
- integration@l-os.de (zentrale E-Mail-Adresse)
Das Sachgebiet "Soziale Leistungen für Asylbewerber (AsylbLG)" umfasst folgende Dienstleistungen:
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Zudem gibt es das Tarifangebot "Mobilitätsticket" des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB). Dieses Angebot richtet sich an alle Brandenburger Bürgerinnen und Bürger, die soziale Leistungen erhalten. Somit auch an Flüchtlinge und Asylsuchende. Es handelt sich hierbei um eine persönliche Monatskarte, bei welcher die Kunden bis zu 50 Prozent gegenüber einer herkömmlichen Monatskarte sparen.
Die Berechtigung wird auf einer so genannten VBB-Kundenkarte bescheinigt, die von der Stelle ausgegeben wird, bei welcher der Bürger die sozialen Leistungen bezieht.
Zu Aushändigungen und Verlängerungen ab dem 1. März 2020 sprechen Sie bitte direkt Ihren Sachbearbeiter an.
Allen Asylbewerbern wird bei der Erstmeldung im Landkreis das Mobilitätsticket angeboten. Sozialarbeiter informieren vor Ort aktiv zum Angebot und unterstützen beim Erwerb der erforderlichen Kundenkarte. In der Übergangszeit erhalten Asylbewerber Blockfahrausweise.
Informationen zum Mobilitätsticket vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)