Untere Naturschutzbehörde
Die untere Naturschutzbehörde ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege. Ziel unserer Arbeit sind der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich und damit die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage für den Menschen in Verantwortung für künftige Generationen.
Unsere zentralen Aufgaben nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz
- die Überwachung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete (NSG und LSG),
- die Ausweisung, der Schutz und die Pflege von Naturdenkmälern (ND) und geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB),
- die Erstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes (LRP) und Prüfung der Landschaftspläne (LP)
- der Baumschutz, sofern nicht die Gemeinde zuständig ist,
- die Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren, Bauleitplanverfahren, Planfeststellungsverfahren, Genehmigungsverfahren nach dem Wasserrecht und nach dem Bundesimmissionsschutzrecht,
- die Entscheidung über die Erteilung naturschutzrechtlicher Genehmigungen wie zum Beispiel die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, die Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot an Gewässern, die Baumfällgenehmigung, die Steggenehmigung oder die Gehegegenehmigung,
- der Vertragsnaturschutz,
- die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Informations- und Serviceangebote
Mit unserem Service- und Informationsangebot wollen wir einerseits Ihr Interesse und Ihre Akzeptanz für unsere Arbeit wecken, zum anderen möchten wir eine direkte Hilfestellung bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen geben. Die Merkblätter der einzelnen Fachbereiche bieten Ihnen hierzu wertvolle Tipps.
Darüber hinaus bieten wir Wissenswertes rund um das Thema Natur- und Landschaftsschutz. Haben Sie eine Frage, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner der Fachbereiche. Sofern Ihre Frage dort nicht beantwortet werden kann, meldet sich der zuständige Fachbereich in Kürze bei Ihnen.