Schülerbeförderung
Informationen zur Schülerbeförderung nach der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Oder-Spree
Bei Fragen zur Schülerbeförderung können Sie sich zu den angegebenen Sprechzeiten bei den Sachbearbeitern der Schülerbeförderung informieren. Die Zuständigkeitsbereiche sind beim jeweiligen Sachbearbeiter hinterlegt, sodass Sie schnell Ihren persönlichen Ansprechpartner erreichen können.
Wer kann diese Leistungen beantragen?
Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Oder-Spree haben, und Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb beziehungsweise Arbeitsstätte sich im Landkreis Oder-Spree befindet, können die folgenden Leistungen beantragen:
- Bereitstellung von Schülerzeitkarten
- Erstattung von Schülerfahrtkosten
- Organisation des Schülerspezialverkehrs
Für Schüler erfolgt die Kostenübernahme für den Schulweg ausschließlich an Schultagen. Auszubildende können den Schulweg zur Berufsschule geltend machen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Besuches einer Schulform einmal zu stellen. Der Anspruch beginnt erst mit Eingang des Antrages im Schulverwaltungsamt.
Die Antragsformulare erhalten Sie in den Sekretariaten aller öffentlichen Schulen im Landkreis Oder-Spree oder auf schriftlichen formlosen Antrag beziehungsweise telefonischer Anfrage von Ihren Ansprechpartnern des Schulverwaltungsamtes. Sie können sich die Antragsformulare ebenfalls als PDF-Datei herunterladen.
Anspruch auf Kostenerstattung besteht immer erst ab Antragseingang. Sie können deshalb auch Anträge einreichen und dazu benötigte Unterlagen nachsenden.
Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie mit allen notwendigen Unterlagen per Post übersenden oder persönlich im Schulverwaltungsamt zu den Öffnungszeiten abgeben. Anträge per Mail werden ebenfalls akzeptiert. Bitte nutzen Sie dafür folgende E-Mail-Adresse: schuelerbefoerderung@l-os.de
Welche Fristen sind zu beachten?
Anträge für das neue Schuljahr können ab März eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständigen mit allen notwendigen Unterlagen versehene Anträge circa vier Wochen.
Fahrtkosten für das erste Schulhalbjahr sind bis spätestens 31. Mai und für das zweite Schulhalbjahr bis spätestens 30. November des Kalenderjahres beim Schulverwaltungsamt abzurechnen. Bei der Abrechnung sind die Originalbelege einzureichen.
Was ist sonst noch zu beachten?
Jegliche Veränderungen, die den Schulweg oder den Schulbesuch betreffen, sind dem Schulverwaltungsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darunter zählen zum Beispiel:
- Schulwechsel oder Wohnortwechsel
- Auslandsaufenthalte
- Wiederholung oder Überspringung einer Klasse
- Vorzeitige Beendigung der Schule
- Internatsunterbringung
- Änderung der Beförderungsart
- Namensänderungen
- Änderung des Bewilligungszeitraumes