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Miet- und Energieschulden

Wenn Mietschulden angefallen sind und die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

Ebenfalls können Stromschulden übernommen werden, um die Unterbrechung der Versorgung zu verhindern.

Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter oder Stromanbieter. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit diesem zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Miet- oder Stromschulden vereinbaren.