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Engagement-Stützpunkt

Bürgerschaftliches Engagement ist der Kitt unserer Gesellschaft. Seit 2020 schließt der Engagement-Stützpunkt die Lücke bei der qualifizierten Beratung von ehrenamtlich getragenen Vereinen und Initiativen im Landkreis.

Aufgaben

In Ergänzung zu den Freiwilligenagenturen, die vor allem die Vermittlung von Ehrenamtlichen vor Ort übernehmen, ist der Engagement-Stützpunkt für die folgenden Aufgaben zuständig:

  • Informationen zu Beteiligungs- und Fördermöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Fördermittelakquise und Antragstellung
  • Initiierung, Unterstützung und Begleitung von Projekten
  • Ausgabe der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg (auf Antrag)
  • Organisation und Koordination des kreislichen Dorfwettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“

Richtlinie zur Engagement-Förderung

Mit Verabschiedung einer eigenen Engagement-Richtlinie erfährt die Ehrenamtsförderung ab 2025 im Landkreis darüber hinaus eine weitere qualitative Entwicklung und wird aus einem Guss, gezielt und niedrigschwellig, erbracht.

Teil A Förderung von gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlich Engagierten

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements“ enthält folgende Förderbausteine. Bestehende und neue Instrumente werden zusammengeführt:

Teil B Förderung der Freiwilligenagenturen im Landkreis Oder-Spree

  • Bezuschussung von Personal- und Sachkosten für Betrieb von bis zu vier Freiwilligenagenturen (Anlage B1 - Antrag auf Förderung der Freiwilligenagenturen)
  • Kernaufgabe: Kostenlose sowie träger- und zielgruppenneutrale Beratung und Vermittlung von (potentiellen) Ehrenamtlichen in Einrichtungen

Sie brauchen Unterstützung in rechtlichen und steuerlichen Fragen Ihres Ehrenamtes? Wir geben Ihnen auf Antrag und nach Prüfung gerne einen Beratungsgutschein bei einer unserer beauftragten Kanzleien aus.

Ihr Verein steht vor einem Generationswechsel an der Spitze oder Ihr Vorstand möchte sich durch eine Qualifizierung besser rüsten für die künftige Vereinsarbeit? Lassen Sie Ihre Weiterbildung mit bis zu 50 Euro je Maßnahme bezuschussen.

Ein kleines Projekt soll endlich angeschoben und verwirklicht werden? Für Sachausgaben (Material für Nachwuchsgewinnung, für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für ehrenamtlich organisierte öffentliche Veranstaltungen, Anschaffung digitaler Ausrüstung für Vereinszwecke, Anschaffungen zur strategischen Weiterentwicklung des Vereins) können bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben, jedoch maximal 300 Euro pro Vorhaben bezuschusst werden.

Sie haben zur Ausübung Ihres Ehrenamts finanzielle Belastungen zu tragen, ohne von anderer Seite eine Entschädigung zu erhalten? Ein Auslagenersatz kann bis zu einer Höhe von maximal 300 Euro pro Kalenderjahr und Antragsteller gewährt werden für Kommunikationskosten, Büro- und Lehrmaterial, Kosten für genutzte Räumlichkeiten, notwendige Fahr- oder Honorarkosten.

Die Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg ist drei Jahre gültig und gewährt langjährig Engagierten in Brandenburg und Berlin bei ausgewiesenen Partnern zahlreiche Vergünstigungen. Einen Überblick erhalten Sie hier: ehrenamt-in-brandenburg.de