Ambulante soziale Daseinsvorsorge
Ambulante soziale Daseinsvorsorge bedeutet:
Menschen bekommen wichtige Hilfen in ihrem Wohnumfeld, wenn sie schwierige Lebenssituationen haben. Besonders unterstützt werden:
- Menschen im hohen Alter
- Menschen mit Pflegebedarf
- Menschen mit Behinderungen
- Menschen mit seelischen Erkrankungen
- Menschen in besonderen Notlagen
Diese Hilfen nennt man ambulante soziale Dienste. Diese Dienste sind ein zusätzliches Angebot zur üblichen Hilfe vom Staat. Manchmal können sie diese auch ersetzen. Die Dienste können auch Geld vom Staat bekommen. Das nennt man eine Zuwendung.
Dafür muss man einen Antrag stellen. Das Antragsformular und den Finanzierungsplan (Anlage 1) können Sie unter „Dokumente“ herunterladen.
Fragen und Antworten
Worauf basiert die Förderung?
Die Förderung richtet sich nach zwei Richtlinien: Der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter sozialer Dienste im Landkreis Oder-Spree (AmbuSD-Richtlinie) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Suchthilfe und Psychiatrie im Landkreis Oder-Spree (BBS-KBS-Richtlinie). Die AmbuSD-Richtlinie will eine gute und bedarfsgerechte Unterstützung im eigenen Wohnumfeld schaffen und erhalten. Die BBS-KBS-Richtlinie sorgt dafür, dass Menschen mit Suchterkrankungen oder psychischen Erkrankungen im Landkreis durch spezielle Kontakt-, Beratungs- und Behandlungsstellen gut versorgt werden. Beide Richtlinien können Sie unter „Dokumente“ herunterladen.
Was wird gefördert?
Eine Zuwendung wird nur für bestimmte Ausgaben von Projekten bewilligt. Diese Ausgaben müssen „zuwendungsfähig“ sein. Das heißt: Nur Ausgaben, die nach den Förderbedingungen erlaubt sind, dürfen mit einer Zuwendung bezahlt werden. Die Projekte müssen auch zu den Förderbereichen passen, die in den Förderrichtlinien stehen.
Förderbereiche nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter sozialer Dienste im Landkreis Oder-Spree (AmbuSD-Richtlinie) sind:
- Schuldnerberatungsstellen
- Frauenhäuser
- Sozialberatungsstellen
- Kontakt- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Selbsthilfe im Bereich Pflege
- Selbsthilfekontaktstellen
- Ambulante Hospizarbeit
- Kofinanzierungen
Förderbereiche nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Suchthilfe und Psychiatrie im Landkreis Oder-Spree (BBS-KBS-Richtlinie) sind:
- Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Menschen mit einer Suchterkran-kung (BBS)
- Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Erkrankungen (KBS)
Weitere Hinweise können Sie dem Förderleitfaden entnehmen. Sie finden diesen unter „Dokumente“ zum Herunterladen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Diese Gruppen dürfen einen Antrag stellen:
- Wohlfahrtsverbände und ihre Mitglieder
- Eingetragene Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind
- Selbsthilfegruppen (im Bereich Pflege)
Welche Voraussetzungen muss mein Projekt für eine Förderung erfüllen?
Was Sie für die Förderung erfüllen müssen, können Sie jeweils der Nummer 4 in beiden Förderrichtlinien entnehmen.
Bitte beachten Sie auch die Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Förderbereichen. Sie finden diese unter „Dokumente“ zum Herunterladen.
Für welchen Zeitraum kann eine Förderung bewilligt werden?
Die Förderung ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt. Das Jahr geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Eine Förderung für einen kürzeren Zeitraum ist möglich.
Wann darf ich mit dem Projekt anfangen?
Sie dürfen mit einem Projekt erst beginnen, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Das ist die offizielle Erlaubnis, dass Sie Geld bekommen. In besonderen Fällen dürfen Sie auch früher anfangen. Das heißt, Sie dürfen vor dem Zeitraum starten, der im Zuwendungsbescheid steht. Das nennt man vorzeitiger Maßnahmebeginn. Die Erlaubnis, früher anzufangen, müssen Sie beantragen. Dafür müssen Sie jedoch keinen extra Antrag stellen. Im Antragsformular können Sie den vorzeitigen Maßnahmebeginn mit beantragen.
Was habe ich bei der Antragstellung zu beachten?
Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen. Was genau Sie brauchen, steht in beiden Förderrichtlinien unter der Nummer 7.3. Für eine Förderung im nächsten Jahr müssen Sie die Antragsunterlagen im Vorjahr bis zum 31. August abgeben.
Die Anträge sind zu richten an:
Landkreis Oder-Spree
Dezernat 1 - Jugend, Soziales und Kultur
Aufgabengebiet Sozialplanung und Controlling
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Was ist bei Beschaffungen und Aufträgen zu beachten?
Sie können die bewilligte Zuwendung nutzen, um etwas zu kaufen oder jemanden zu beauftragen. Damit alles gerecht und ordentlich abläuft, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten. Das nennt man Vergabe. Wenn Sie eine Zuwendung von 50.000 Euro oder weniger bekommen, müssen Sie keine Vergabe nachweisen. Wenn Sie eine Zuwendung von mehr als 50.000 Euro bekommen, müssen Sie eine Vergabe nachweisen. Leistungen bis zu 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dürfen allerdings auch ohne eine Vergabe beschafft oder beauftragt werden. Das nennt man Direktauftrag.
Soweit Sie keine Vergabe nachweisen müssen, haben Sie das Geld trotzdem sparsam und sinnvoll auszugeben. In diesem Fall sollen Sie ab einem Auftragswert von über 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) mindestens drei schriftliche Angebote miteinander vergleichen. Als Nachweis reichen auch Bildschirmfotos (Screenshot) von Internetangeboten oder Vergleichsportalen mit Datum. Beim Vergleich müssen Sie aufschreiben, wie Sie die Angebote geprüft haben. Falls Sie die Zuwendung nutzen, um Gegenstände zu kaufen, müssen Sie diese Gegenstände aufschreiben. Das nennt man Inventarisierung. Sie müssen nur Dinge aufschreiben, die mehr als 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) kosten. Bitte nutzen Sie dafür die Inventarisierungsliste.
Weitere Hinweise zu Beschaffungen können Sie der Nummer 5 des Förderleitfadens entnehmen. Sie können die Unterlagen unter „Dokumente“ herunterladen.
Was ist noch wichtig?
Manchmal müssen Sie bei uns eine Eingangsbestätigung einreichen. Dadurch weisen Sie nach, dass unsere Unterlagen bei Ihnen angekommen sind.
Manchmal kann es sinnvoll sein, eine Rechtsbehelfsverzichtserklärung einzureichen. Damit verzichten Sie freiwillig darauf, gegen eine Bewilligung Widerspruch einzulegen. Dies kann die Auszahlung einer Zuwendung beschleunigen.
Bitte denken Sie auch daran, die Datenschutzinformationen des Landkreises Oder-Spree und das Merkblatt über die subventionserheblichen Tatsachen zu lesen.
Sie können die Unterlagen unter „Dokumente“ herunterladen.
Die geltenden Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sind online unter diesem Link aufrufbar.