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Pflegestützpunkte

Der Pflegestützpunkt Oder-Spree ist eine neutrale Beratungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege benötigen. Hier finden Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, Behinderte, pflegende Angehörige, professionelle wie auch ehrenamtliche Helfer sowie alle anderen Interessierten sachkundige Ansprechpartner.

Der Beratungsservice sowie die Koordinierung und Vermittlung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten ist kostenlos, individuell, neutral und kassenunabhängig.

Mit den Informationen und Beratungen sollen pflegende Angehörige entlastet, unerwünschte Heimunterbringungen verhindert und auf ehrenamtliche Angebote hingewiesen werden. Weiterhin erhalten Menschen Unterstützung, um möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung leben zu können.

Beratungen erfolgen telefonisch, persönlich im Pflegestützpunkt sowie bei Bedarf auch in der Häuslichkeit.

Informationen zu den einzelnen Pflegestützpunkten finden Sie auf der Internetseite der Pflegestützpunkte im Land Brandenburg.

pflegestuetzpunkte-brandenburg.de

Nachbarschaftshilfe

Der Landkreis Oder-Spree unterstützt die neu geschaffene Regelung zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege und setzt bei deren Umsetzung konsequent auf seine Pflegestützpunkte als zentrale Servicepunkte vor Ort. Sie sind die erste Anlaufstelle für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte und beraten zum durch das Land Brandenburg geförderten Angebot.

Danach können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben, ehrenamtliche Hilfe im Alltag offiziell nutzen und über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von bis zu 131 Euro monatlich abrechnen. Bedingung ist insbesondere, dass der/ die Helfende nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, mit ihr nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und nicht zugleich für die pflegebedürftige Person als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI tätig ist.

Die Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshelferinnen und -helfer darf maximal 10 Euro pro Stunde betragen und wird nachträglich von der Pflegekasse erstattet. Damit wird ehrenamtliches Engagement finanziell anerkannt, ohne ein Arbeitsverhältnis zu begründen.

Voraussetzung hierfür ist in der Regel die Teilnahme an einer Schulung zur Nachbarschaftshilfe im Umfang von sechs Zeitstunden. Zudem ist verbindlich vorgesehen, dass sich Nachbarschaftshelferinnen und -helfer beim Landesamt für Soziales und Versorgung registrieren. Bei der Unterstützung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses vorgeschrieben.

Was umfasst Nachbarschaftshilfe?

Die Unterstützung beschränkt sich auf alltagsnahe, niedrigschwellige Tätigkeiten, zum Beispiel:

  • Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
  • Einkäufe und kleine Besorgungen
  • Gespräche, Vorlesen und gemeinsame Zeit
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
  • Kleine Hilfen im Haushalt
  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Begleitung zu Veranstaltungen
  • Hilfe im Umgang mit Smartphone, Internet oder E-Mail
  • Förderung sozialer Kontakte und Freizeitaktivitäten

Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten und ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu fördern.

Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe, insbesondere zu Schulung, Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten:

www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de