Blindenhilfe
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf Blindenhilfe haben blinde Menschen. Gemäß § 72 Absatz 5 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch stehen blinden Menschen Personen gleich, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen. Die Inhaber eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch mit dem Merkzeichen „Bl“, welche für „blind“ steht, erfüllen die medizinischen Voraussetzungen.Nachrangigkeit der Blindenhilfe
In Brandenburg können blinde Menschen zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen für die Teilnahme am öffentlichen Leben Landesteilhabegeld erhalten. Diese Leistung geht der Blindenhilfe nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch vor. Der Hauptunterschied zwischen Blindenhilfe nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch und Landesteilhabegeld für Blinde liegt darin, dass die Blindenhilfe wegen ihrer Zuordnung zum Sozialhilferecht abhängig von Einkommens- und Vermögensgrenzen gewährt wird. Für das Landesteilhabegeld gelten diese Grenzen nicht.Antragstellung
Der Landkreis Oder-Spree als Sozialhilfeträger kann die Blindenhilfe erst ab dem Zeitpunkt gewähren, ab dem er von der Bedürftigkeit des Antragstellers Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, die Bedürftigkeit möglichst zeitnah anzuzeigen.Diese Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Der formelle Sozialhilfeantrag ist erforderlich und kann zeitnah nachgereicht werden.
Das Formular für den Sozialhilfeantrag enthält alle notwendigen Fragen, die zur Bewertung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie zur Bewilligung von Sozialhilfe unbedingt beantwortet werden müssen. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich in der Regel erheblich, wenn der Sozialhilfeantrag vollständig ausgefüllt wird und dem Sozialamt alle erforderlichen Unterlagen in Form von Kopien vorliegen.
Zusätzlich zum ausgefüllten Sozialhilfeantrag werden gegebenenfalls folgende Unterlagen benötigt (bei Ehepaaren reichen Sie bitte von beiden Ehepartnern die entsprechenden Unterlagen ein)
Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung werden benötigt (wenn zutreffend bitte einreichen)
- Merkblatt für Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch inklusive der erforderlichen Unterschrift
- Betreuerausweis bei Bestehen einer Betreuung
- Vollmacht, sofern der Antrag von Angehörigen oder sonstigen Personen eingereicht wird
Einkommen
- aktuelle Einkommensnachweise, zum Beispiel Renten- oder Pensionsbescheide, Witwenrente, Zusatzrenten, Betriebs- oder Werksrenten, Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld und Ähnliches
- Bescheide über Leistungen anderer Behörden
- bei Geschiedenen: Kopien der Scheidungsurteile, Unterhaltstitel (auch für frühere Ehen)
- Einkommen von anderen Leistungsträgern beispielsweise Kriegsopferfürsorge, Unfallversicherung
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Wohngeldbescheid
Vermögen
- beigefügte Vermögenserklärung ausfüllen und unterschreiben, nicht zutreffende Felder entwerten Sie bitte
- vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- bei Kontoauflösung innerhalb der letzten sechs Monate: einen Nachweis über die Auflösung und Verwendung des Vermögens
- Lebensversicherungen, Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbegeldversicherungen mit Nachweis des aktuellen Rückkaufswertes
- vollständiges Sparbuch
- Nachweise anderer Gelder, zum Beispiel Festgeldkonto, Sparbrief, Aktien, Fondswerte, Pay Pal und so weiter
bei Immobilienbesitz
- einen aktuellen Grundbuchauszug und einen Nachweis über den aktuellen Wert der Immobilie
- Unterlagen zu Schenkungen oder Übergabe von Vermögen (beispielsweise Immobilien) der letzten zehn Jahren
Versicherungen
- private Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Nachweise über Kreditbelastungen
- Kraftfahrzeugversicherungen
Kosten der Unterkunft
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Nachweis zur Höhe der hinterlegten Mietkaution
- Nachweis über Wohnungskündigung
Hauslasten bei Hauseigentum
- Abfallgebühren
- Abwasser- und Wassergebühren
- Gebäudeversicherung
- Schornsteinfegergebühren
- Immobilienfinanzierung (Übersicht der monatlichen Zinsbelastung)
- sonstige Hausbelastungen