Untere Wasserbehörde
Das Wasserrecht umfasst die Vorschriften, die zur rechtlichen Ordnung des Wasserhaushalts erlassen sind. Es enthält Regeln für die Bewirtschaftung des in der Natur vorhandenen Wassers nach Menge und Güte. Seine Schwerpunkte sind der Schutz des Wassers vor Beeinträchtigungen, Regelungen über die Benutzungen der Gewässer sowie Vorkehrungen gegen Gefahren, die vom Wasser drohen.
Die Hauptaufgabe der unteren Wasserbehörde ist der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser. Diese wird mit der Durchführung wasserrechtlicher Verfahren erfüllt.
Schwerpunkte der Tätigkeit der unteren Wasserbehörde sind die Durchführung folgender wasserrechtlicher Verfahren
- Zulassungen, insbesondere Genehmigung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern (wie zum Beispiel Stege, Anbindpfähle, Düker, Durchlässe, Zäune)
- Erlaubnisse für Abwassereinleitungen (Kleinkläranlagen, Niederschlagswasser)
- Erlaubnisse für Wasserentnahmen
- Erlaubnisse für Wärmepumpen
- Befreiungen von Verboten im Wasserschutzgebiet
- Entscheidungen für Anlagen zum Umgang und zur Lagerung wassergefährdender Stoffe
- Durchführung ordnungsbehördlicher Verfahren
- Erarbeitung der Entwürfe für Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten
Informations- und Serviceangebot
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- Wasserrechtliche Verfahren, wie