Ausländerbehörde
Herzlich willkommen auf der Seite der Ausländerbehörde des Landkreis Oder-Spree. Hier finden Sie nützliche Informationen zu unseren Dienstleistungen.
Zielgerichtete Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine, insbesondere zur Verlängerung des Aufenthaltstitels, finden Sie auf unserer speziellen Themenseite: Ukraine-Hilfe.
Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für Menschen aus aller Welt und entscheidet in verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben sowie aufhältig sind.
Die Ausländerbehörde des Landkreis Oder-Spree berät Sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen Fragen des Ausländerrechts. Wir bitten um Verständnis, dass situationsbedingt nicht alle Anfragen zeitnah bearbeitet werden können. Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte erfolgen können, da eine zweifelsfreie Klärung Ihrer Identität am Telefon nicht möglich ist.
Wichtige Änderung ab dem 1. Mai 2025: Digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen
Ab dem 1. Mai 2025 trat eine bundesweite gesetzliche Neuregelung in Kraft: Bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten, wie Reiseausweisen oder Aufenthaltstiteln, dürfen ausschließlich digital erstellte biometrische Lichtbilder verwendet werden.
Sie können Ihr digitales biometrisches Lichtbild direkt bei uns für 6,00 Euro pro Person erstellen lassen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde stehen Ihnen bei der Erstellung des Fotos unterstützend zur Seite.
Selbstverständlich können Sie auch zertifizierte Fotodienstleistende in Ihrer Nähe aufsuchen, um ein digitales biometrisches Lichtbild erstellen zu lassen. Diese übermitteln das Foto über ein sicheres Verfahren direkt an die zuständige Behörde. Weitere Informationen stellt das Bundesinnenministerium unter www.personalausweisportal.de bereit.
Hinweis zur bargeldlosen Zahlung
Ab dem 1. April 2024 ist für gebührenpflichtige Dienstleistungen auch die bargeldlose Zahlung per EC-Karte möglich.
Sollte online kein Termin verfügbar sein oder Ihr Anliegen eine zeitnahe Bearbeitung erfordern, sprechen Sie gern ohne Termin innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten vor. Sofern kapazitär möglich, wird Ihr Anliegen auch ohne vorherige Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte planen Sie für diesen Fall eine längere Wartezeit ein.