Inhalt

Anträge für Denkmalförderung

Der Landkreis unterstützt mit der Denkmalförderung insbesondere

  • die Sicherung des Denkmalbestandes
  • die wissenschaftliche Voruntersuchung (z. B. Bestandsanalysen) als Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Sanierungsarbeiten
  • die fachwissenschaftliche Untersuchung an bekannten und vermuteten Bodendenkmalen, aber auch
  • die Rekonstruktion oder den denkmalgerechten Nachbau von Einzelelementen (Fenster, Türen, Fassadenschmuck u. ä.)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Denkmalpflege im Landkreis Oder-Spree (Denkmalförderrichtlinie) vom 12. Mai 2010 in der Fassung der 2. Änderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Planungsunterlagen einschl. Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen
  • mindestens zwei nachprüfbare Kostenangebote, nicht älter als sechs Monate oder
  • eine Kostenschätzung nach DIN 276 einer Architektin, eines Architekten, einer Bauingenieurin bzw. eines Bauingenieurs

Die vollständigen Unterlagen sind bei der unteren Denkmalschutzbehörde bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.