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Wohnen

Sonderaufsicht über die zuständigen Stellen im Wohnungswesen durch den Landrat des Landkreises Oder-Spree

Der Landrat führt gemäß § 27 Absatz 4 des Brandenburgischen Gesetzes über die soziale Wohnraumforderung (BbgWoFG) die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden (zuständige Stellen im Wohnungswesen) durch. Er sichert die gesetzmäßige Erfüllung der Aufgaben aus diesem Gesetz und ist hierzu den Kommunen gegenüber weisungsberechtigt. Diese Aufgaben bestehen insbesondere im gesetzlich festgelegten Umgang mit Wohnungen und der vorgeschriebenen Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen durch die zuständigen Stellen im Wohnungswesen.

Der am ehesten Erfolg versprechende Weg zum Bezug einer mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnung besteht in der Recherche der Webseiten der kommunalen Wohnungsunternehmen Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auch eine Nachfrage in der Amts-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann sehr hilfreich sein.

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie eine mietpreis- und belegungsgebundene Wohnung be-ziehen wollen. Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein, der nur im Bundesland Brandenburg gültig ist, sind die Verwaltungen der Ämter, Städte und Gemeinden im Landkreis Oder-Spree zuständig. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Liste der Kontaktdaten aller zuständigen Stellen im Wohnungswesen im Landkreis Oder-Spree. Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung eines Wohnberechtigungsschein:

Checkliste Unterlagen, die zur Beantragung eines WBS benötigt werden

Bitte fügen Sie Ihre Unterlagen zum Wohnberechtigungsschein-Antrag nur in Kopie bei!
Zum Haushalt gehörende Personen sind die Personen, welche in die Wohnung mitziehen sollen.

Checkliste erforderlicher Unterlagen bei der Antragstellung:

  • Antragsformular mit Unterschrift des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin (amtlicher Vordruck)
  • Personaldokumente des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin und aller zum Haushalt gehörenden Personen (zum Beispiel aktueller Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Reisepass mit Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis)
  • Einkommensnachweise des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin und aller zum Haushalt gehörenden Personen der letzten 12 Monate (das können zum Beispiel sein):
    • Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld 1 oder 2 oder Grundsicherungsleistungen
    • BAFÖG-Bescheide beziehungsweise Studienbescheinigungen
    • Nachweise über Unterhaltszahlungen
    • letzte Rentenmitteilungen
    • Elterngeldbescheide
    • Schwerbehindertenausweise
    • Nachweise über die Betragszahlung zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung

Gegebenenfalls können zusätzliche Unterlagen erforderlich werden. Bitte nehmen Sie daher vor Einreichung Ihres Antrags Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, bei der Sie den Antrag einreichen wollen.

Stand: Juni 2025

Stand: Juni 2025

Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem, angemessenem und an den ÖPNV angeschlossenen Wohnraum

Um die auf der Grundlage der Bevölkerungsentwicklung tatsächlich vorhandenen Bedarfe an Wohnungen und Wohneigentum zu erfüllen hat der Landkreis Oder-Spree im Jahr 2022 ein „Integriertes Handlungs- und Maßnahmenkonzept Wohnen“ veröffentlicht und den kreisangehörigen Kommunen in Unterstützung ihrer aktiven Wohnungspolitik zur Verfügung gestellt.

Unter Verwendung wissenschaftlich anerkannter Algorithmen und Planungsmethoden wurde die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung in den Städten und Gemeinden ermittelt und daraus die Bilanz der zu erwartenden Mengen der Haushalte abgeleitet. Es wurde der aktuelle Wohnungsmarkt hinsichtlich seiner vorhandenen Segmente und Typen analysiert. Letztendlich wurden Handlungen und Maßnahmen herausgearbeitet, die in jeder einzelnen Kommune erforderlich sind, um vorhandene Bedarfslücken zu schließen und gegebene Disparitäten bezogen auf alle Schichten und Bevölkerungsgruppen zu beseitigen.

Gegenwärtig bereitet der Landkreis Oder-Spree die erste Evaluation zur Umsetzung des Wohnkonzepts vor. Hierfür werden zunächst die aktuellen Daten der per 31. Dezember 2024 eingetretenen Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Kommunen erhoben, die dann den im Wohnkonzept vorgenommenen Prognosen gegenübergestellt werden. Danach werden die Haushaltszahlen ermittelt und die zwischenzeitlichen Entwicklungen in den lokalen Woh-nungsmärkten analysiert. Daraus wird sich letztendlich ergeben, ob die im Wohnkonzept emp-fohlenen Handlungen und Maßnahmen noch zeitgemäß und für die Befriedigung aktueller Bedarfe geeignet sein werden. Gegebenenfalls werden Anpassungsvorschläge erarbeitet, welche dann wieder den kreisangehörigen Kommunen in der Form von „Gemeindeprofilen“ zur Verfügung gestellt werden.