Wohnen
Sonderaufsicht über die zuständigen Stellen im Wohnungswesen durch den Landrat des Landkreises Oder-Spree
Der Landrat führt gemäß § 27 Absatz 4 des Brandenburgischen Gesetzes über die soziale Wohnraumforderung (BbgWoFG) die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden (zuständige Stellen im Wohnungswesen) durch. Er sichert die gesetzmäßige Erfüllung der Aufgaben aus diesem Gesetz und ist hierzu den Kommunen gegenüber weisungsberechtigt. Diese Aufgaben bestehen insbesondere im gesetzlich festgelegten Umgang mit Wohnungen und der vorgeschriebenen Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen durch die zuständigen Stellen im Wohnungswesen.
Sie suchen eine mietpreis- und belegungsgebundene Wohnung im Landkreis Oder-Spree
Der am ehesten Erfolg versprechende Weg zum Bezug einer mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnung besteht in der Recherche der Webseiten der kommunalen Wohnungsunternehmen Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auch eine Nachfrage in der Amts-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann sehr hilfreich sein.
Sie wollen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie eine mietpreis- und belegungsgebundene Wohnung be-ziehen wollen. Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein, der nur im Bundesland Brandenburg gültig ist, sind die Verwaltungen der Ämter, Städte und Gemeinden im Landkreis Oder-Spree zuständig. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Liste der Kontaktdaten aller zuständigen Stellen im Wohnungswesen im Landkreis Oder-Spree. Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung eines Wohnberechtigungsschein:
Checkliste Unterlagen, die zur Beantragung eines WBS benötigt werden
Bitte fügen Sie Ihre Unterlagen zum Wohnberechtigungsschein-Antrag nur in Kopie bei!
Zum Haushalt gehörende Personen sind die Personen, welche in die Wohnung mitziehen sollen.
Checkliste erforderlicher Unterlagen bei der Antragstellung:
- Antragsformular mit Unterschrift des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin (amtlicher Vordruck)
- Personaldokumente des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin und aller zum Haushalt gehörenden Personen (zum Beispiel aktueller Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Reisepass mit Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis) Einkommensnachweise des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin und aller zum Haushalt gehörenden Personen der letzten 12 Monate (das können zum Beispiel sein):
- Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld 1 oder 2 oder Grundsicherungsleistungen
- BAFÖG-Bescheide beziehungsweise Studienbescheinigungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- letzte Rentenmitteilungen
- Elterngeldbescheide
- Schwerbehindertenausweise
- Nachweise über die Betragszahlung zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung
Gegebenenfalls können zusätzliche Unterlagen erforderlich werden. Bitte nehmen Sie daher vor Einreichung Ihres Antrags Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, bei der Sie den Antrag einreichen wollen.
Stand: Juni 2025
Kontaktdaten der zuständigen Stellen im Wohnungswesen bei den Ämtern, amtsfreien Städten und Gemeinden
- Amt Brieskow-Finkenheerd
- Frau Rocher - Telefonnummer: 033609 88-257, E-Mail Adresse: liegenschaften@amt-b-f.de
- Frau Rocher - Telefonnummer: 033609 88-257, E-Mail Adresse: liegenschaften@amt-b-f.de
- Amt Neuzelle
- Frau Gonda - Telefonnummer: 033652 835-34, E-Mail Adresse: amt.gonda@neuzelle.de
- Frau Gonda - Telefonnummer: 033652 835-34, E-Mail Adresse: amt.gonda@neuzelle.de
- Amt Odervorland
- Frau Jänichen - Telefonnummer: 033607 897-48, E-Mail Adresse: wohnungsverwaltung@amt-odervorland.de
- Frau Jänichen - Telefonnummer: 033607 897-48, E-Mail Adresse: wohnungsverwaltung@amt-odervorland.de
- Amt Scharmützelsee
- Frau Kaube - Telefonnummer: 033631 45-100, E-Mail Adresse: ordnungsamt@amt-scharmuetzelsee.de
- Frau Kaube - Telefonnummer: 033631 45-100, E-Mail Adresse: ordnungsamt@amt-scharmuetzelsee.de
- Amt Schlaubetal
- Frau Hoffmann - Telefonnummer: 033606 899-24, E-Mail Adresse: bildung-soziales@amt-schlaubetal.de
- Frau Hoffmann - Telefonnummer: 033606 899-24, E-Mail Adresse: bildung-soziales@amt-schlaubetal.de
- Amt Spreenhagen
- Frau Schröder - Telefonnummer: 033633 871-32, E-Mail Adresse: j-schroeder@amt-spreenhagen.de
- Frau Schröder - Telefonnummer: 033633 871-32, E-Mail Adresse: j-schroeder@amt-spreenhagen.de
- Gemeinde Grünheide (Mark)
- Frau Wulf - Telefonnummer: 03362 5088-511, E-Mail Adresse: vereine@gemeinde-gruenheide.de
- Frau Wulf - Telefonnummer: 03362 5088-511, E-Mail Adresse: vereine@gemeinde-gruenheide.de
- Gemeinde Rietz-Neuendorf
- Frau Märkisch - Telefonnummer: 033672 608-37, E-Mail Adresse: k.maerkisch@rietz-neuendorf.de
- Frau Märkisch - Telefonnummer: 033672 608-37, E-Mail Adresse: k.maerkisch@rietz-neuendorf.de
- Gemeinde Schöneiche bei Berlin
- Frau Staedtler - Telefonnummer: 030 643304-117, E-Mail Adresse: staedtler@schoeneiche.de
- Frau Staedtler - Telefonnummer: 030 643304-117, E-Mail Adresse: staedtler@schoeneiche.de
- Gemeinde Tauche
- Frau Wulf - Telefonnummer: 033675 609-28, E-Mail Adresse: personalamt@gemeinde-tauche.de
- Frau Wulf - Telefonnummer: 033675 609-28, E-Mail Adresse: personalamt@gemeinde-tauche.de
- Gemeinde Woltersdorf
- Frau Girod - Telefonnummer: 03362 5869-41, E-Mail Adresse: girod@gemeinde-woltersdorf.de
- Frau Girod - Telefonnummer: 03362 5869-41, E-Mail Adresse: girod@gemeinde-woltersdorf.de
- Stadt Beeskow
- Frau Kautz - Telefonnummer: 03366 422-42, E-Mail Adresse: Christin.kautz@beeskow.de
- Frau Kautz - Telefonnummer: 03366 422-42, E-Mail Adresse: Christin.kautz@beeskow.de
- Stadt Eisenhüttenstadt
- Frau Gollata - Telefonnummer: 03364 566-460, E-Mail Adresse: antje.gollata@eisenhuettenstadt.de
- Frau Gollata - Telefonnummer: 03364 566-460, E-Mail Adresse: antje.gollata@eisenhuettenstadt.de
- Stadt Erkner
- Frau Voß - Telefonnummer: 03362 795-222, E-Mail Adresse: buergerbuero@erkner.de
- Frau Voß - Telefonnummer: 03362 795-222, E-Mail Adresse: buergerbuero@erkner.de
- Stadt Friedland
- N.N. - Telefonnummer: 033676 609-10, E-Mail Adresse: info@friedland-nl.de
- N.N. - Telefonnummer: 033676 609-10, E-Mail Adresse: info@friedland-nl.de
- Stadt Fürstenwalde/Spree
- Frau Sprenger - Telefonnummer: 03361 557-221, E-Mail Adresse: daniela.sprenger@fuerstenwalde-spree.de
- Frau Sprenger - Telefonnummer: 03361 557-221, E-Mail Adresse: daniela.sprenger@fuerstenwalde-spree.de
- Stadt Storkow (Mark)
- Frau Ulbrecht - Telefonnummer: 033678 68-449, E-Mail Adresse: ulbrecht@storkow.de
Stand: Juni 2025
Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem, angemessenem und an den ÖPNV angeschlossenen Wohnraum
Um die auf der Grundlage der Bevölkerungsentwicklung tatsächlich vorhandenen Bedarfe an Wohnungen und Wohneigentum zu erfüllen hat der Landkreis Oder-Spree im Jahr 2022 ein „Integriertes Handlungs- und Maßnahmenkonzept Wohnen“ veröffentlicht und den kreisangehörigen Kommunen in Unterstützung ihrer aktiven Wohnungspolitik zur Verfügung gestellt.
Unter Verwendung wissenschaftlich anerkannter Algorithmen und Planungsmethoden wurde die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung in den Städten und Gemeinden ermittelt und daraus die Bilanz der zu erwartenden Mengen der Haushalte abgeleitet. Es wurde der aktuelle Wohnungsmarkt hinsichtlich seiner vorhandenen Segmente und Typen analysiert. Letztendlich wurden Handlungen und Maßnahmen herausgearbeitet, die in jeder einzelnen Kommune erforderlich sind, um vorhandene Bedarfslücken zu schließen und gegebene Disparitäten bezogen auf alle Schichten und Bevölkerungsgruppen zu beseitigen.
Gegenwärtig bereitet der Landkreis Oder-Spree die erste Evaluation zur Umsetzung des Wohnkonzepts vor. Hierfür werden zunächst die aktuellen Daten der per 31. Dezember 2024 eingetretenen Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Kommunen erhoben, die dann den im Wohnkonzept vorgenommenen Prognosen gegenübergestellt werden. Danach werden die Haushaltszahlen ermittelt und die zwischenzeitlichen Entwicklungen in den lokalen Woh-nungsmärkten analysiert. Daraus wird sich letztendlich ergeben, ob die im Wohnkonzept emp-fohlenen Handlungen und Maßnahmen noch zeitgemäß und für die Befriedigung aktueller Bedarfe geeignet sein werden. Gegebenenfalls werden Anpassungsvorschläge erarbeitet, welche dann wieder den kreisangehörigen Kommunen in der Form von „Gemeindeprofilen“ zur Verfügung gestellt werden.