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Frühe Hilfen, Gesunde Kinder

Mit dem in 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz wurde ein besonderes Augenmerk auf den Ausbau frühzeitiger Angebote (Frühe Hilfen) für Kinder im Alter von null bis drei Jahren und (werdende) Familien gelegt. Damit soll der vorbeugende Kinderschutz gestärkt werden.

Außerdem sollen sich Fachkräfte (zum Beispiel Schwangerenkonfliktberatung, Kinderärzte, (Familien-)Hebammen, Erzieher, Sozialarbeiter, Frühförderstellen und so weiter) in Netzwerken über bestehende Angebote informieren und austauschen, diese auf die Bedarfe der Familien abstimmen und Handlungsschritte zum Schutz von Kindern gemeinsam abstimmen.

Quelle des Videos: Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2019

Arbeitsschwerpunkte

  • Bereitstellung von Informationen für Familien über bestehende Angebote für sie und ihre Kinder (Krabbelgruppen, Familienzentren, Babyschwimmen, Beratungsstellen, Elternkurse, Familienhebammen, finanzielle Hilfen)
  • regelmäßige Bestandsaufnahme dieser Angebote und bei Bedarf Beratung der Kommunen
  • Organisation des fachlichen Austauschs von Berufsgruppen, die mit kleinen Kindern und ihren Familien zu tun haben, insbesondere Familienhebammen, Kinderärzte, Kindertagesstätten, Jugendamt, Polizei, Frühförderstellen, Gesundheitsämter, Jobcenter, Sozialämter
  • Organisation von Fachtagen und Fortbildungen für oben genannte Berufsgruppen
  • Beratung und Information zum Thema Kinderschutz und zu Angeboten der Frühen Hilfen

Hier finden Sie aktuelle Angebote für Ihre Familie (Krabbelgruppen, Elternbildungsangebote und so weiter) sowie unseren digitalen Elternwegweiser in mehreren Sprachen.

Logo vom Netzwerk Gesunde Kinder

Sie wollen sich ehrenamtlich für (werdende) Familien mit Kindern von null bis drei Jahren engagieren?

Begleiten Sie junge Familien im Landkreis Oder-Spree als Familienlotse in dem Sie zum Beispiel Informationen zur gesunden Entwicklung von Kindern in die Familien tragen.

Sie sind eine frisch gebackene Mutter und wollen Informationen zur gesunden Entwicklung Ihres Babys, zu Angeboten in Ihrer Nähe im persönlichen Gespräch ganz individuell?

Nutzen Sie unser kostenfreies und freiwilliges Angebot eines Familienlotsen, der Sie in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes bis zu 10 Mal besuchen kommen kann. Jede Familie, die teilnehmen möchte, erhält für ihr Kind hochwertige gesundheitsfördernde Präsente während Ihrer Zeit im Netzwerk Gesunde Kinder.

§ 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) - Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz

(1) In den Ländern werden insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufgebaut und weiterentwickelt, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturellen Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen.

(2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe einbezogen werden.

(3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden.

(4) Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative, die im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 mit 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 mit 51 Millionen Euro ausgestattet wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten, für den er jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Die Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds wird in Verwaltungsvereinbarungen geregelt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern schließt.

Frühe Hilfen sind nach der Definition des Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH):

  • lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder
  • ab dem Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren (Schwerpunkt Altersgruppe 0 bis 3)
  • Angebote für alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung (primär präventiv)
  • darüber hinaus insbesondere für Familien in Problemlagen (sekundär präventiv)
  • tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden

Unter dieser Definition werden in den regionalen Arbeitsgruppen und auf der überregionalen Ebene Angebote für junge (und werdende) Familien erfasst und erweitert beziehungsweise ergänzt.

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin: Angebot für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren

Wir sind

Staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation, um Familien bei Ihrem Übergang in die Elternschaft zu unterstützen und sie bei Bedarf in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes zu begleiten.

  1. Frau Linke

    Erziehungs- und Familienberatungsstelle
    Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

    Friedrich-Engels-Straße 1
    15890 Eisenhüttenstadt

  2. Frau Andres

    Erziehungs- und Familienberatungsstelle
    Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin

    Am Bahnhof 1E
    Haus 1
    15517 Fürstenwalde/Spree

Wir bieten Ihnen an

  • Sie bereits in der Schwangerschaft kennen zu lernen und zur bevorstehenden Elternschaft zu informieren.
  • Sie zu Hause zu besuchen und in Ihrem gewohnten Umfeld die Alltagssituationen mit dem Baby zu begleiten.
  • Sie bei Fragen zu beraten, wie beispielsweise zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes, zur Ernährung, dem Schlafverhalten, der gesundheitlichen Vorsorge.
  • Sich in einem von uns geleiteten Gruppenangebot mit anderen Eltern zu treffen, um die Bedürfnisse Ihres Babys besser kennen zu lernen.
  • Kontakte für Sie zu knüpfen zu unseren Partnern im Jugend- und Gesundheitsbereich sowie zu Angeboten für Familien, um sich zu begegnen und auszutauschen.
  • Sich in einem vertrauensvollen Gespräch an uns zu wenden, wenn Sie sich Sorgen machen um die Entwicklung Ihres Kindes oder die Situation in Ihrer Familie.

Sie finden uns

  • Im Team der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises mit den Standorten Beeskow und Eisenhüttenstadt
  • Als Angebot der Frühen Hilfen über die Inernetseite los-family.de
  • Über den „Wegweiser für werdende Eltern“ des Landkreises Oder-Spree, der über die Frauenarzt-Praxen und Hebammen verteilt wird.