Inhalt

Jugendhilfeausschuss

Der Landkreis ist verpflichtet zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ein Jugendamt zu bilden. Das Jugendamt weist gegenüber allen anderen Ämtern der Kreisverwaltung eine Besonderheit auf: Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Denn der Jugendhilfeausschuss ist neben der Jugendamtsverwaltung Teil des zweigliedrigen Jugendamtes.

Auf seiner konstituierenden Sitzung wählt der Kreistag die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Er wird jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Der Jugendhilfeausschuss ist ein Gremium des Kreistages des Landkreises Oder-Spree.

Mitglieder

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Die Zusammensetzung regelt sich nach § 71 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 128 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes sowie § 4 der Satzung des Jugendamtes wie folgt:

  1. eine Landrätin, ein Landrat oder eine von ihnen bestellte Vertretung aus der Verwaltung des Landkreises,
  2. 8 Mitglieder des Kreistages beziehungsweise in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer sowie Jugendliche und
  3. 6 Mitglieder, die von den im Bereich wirkenden und anerkannten freien Träger sowie Spitzen- und Jugendverbänden vorgeschlagen wurden.

Zum Jugendhilfeausschuss gehören des Weiteren die in § 129 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes genannten beratenden Mitglieder.

Aufgaben

Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, dem Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz und der Satzung des Jugendamtes.

Der Jugendhilfeausschuss ist das zentrale Gremium, in dem Jugendhilfe koordiniert, geplant und gesteuert wird.

Der Jugendhilfeausschuss hat ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe. Dieses Beschlussrecht kann im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel, der von ihm erlassenen Satzung und der von ihm gefassten Beschlüsse ausgeübt werden. Vor jeder Beschlussfassung des Kreistages zu Fragen der Jugendhilfe, ist der Jugendhilfeausschuss anzuhören und hat das Recht, an den Kreistag Anträge zu stellen.

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Er befasst sich weiter mit der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.

Der Jugendhilfeausschuss tagt gemäß § 127 Absatz 4 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes mindestens sechs Mal im Jahr.

Unterausschuss Jugendhilfeplanung

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung ist ein Gremium des Jugendhilfeausschusses. Gemäß § 130 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes bildet der Jugendhilfeausschuss einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde zur gezielten Vorbereitung der fachlichen Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung und als Bindeglied der kooperierenden Zusammenarbeit von Jugendhilfeausschuss und Verwaltung gebildet.

Mitglieder

Dem Unterausschuss gehören gemäß § 6 der Satzung des mindestens acht und bis zu 14 Mitglieder an. Davon sind bis zu 6 stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die vom Jugendhilfeausschuss in den Unterausschuss gewählt werden. Weitere Mitglieder sind der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, sein Stellvertreter, der Jugendamtsleiter sowie der Sprecherrat der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Unterausschusses sind im Rahmen der Aufgaben dieses Ausschusses stimmberechtigt.

Aufgaben

Grundlegende Aufgabe des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ist die Steuerung und Überwachung des Planungsprozesses. Hier hat der Unterausschuss Jugendhilfeplanung eine begleitende und beratende Funktion für die Planungsgruppen und den Jugendhilfeausschuss.

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung tagt in der Regel sechs Mal im Jahr, vorwiegend zwei Wochen vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.