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Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gesucht

Im September dieses Jahres läuft die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) aus. Die anstehende Neuwahl erfolgt gemäß § 25 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für eine Amtsperiode von fünf Jahren.

Die ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter (§ 19 Verwaltungsgerichtsordnung) mit.

Zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) sucht der Landkreis Oder-Spree geeignete Bewerber. Benötigt werden voraussichtlich 43 Kandidaten.

Am 28. Juni 2023 soll die Vorschlagsliste vom Kreistag beschlossen werden. Die Kandidaten sollen vor allem Lebenserfahrung haben, ein allgemeines Urteilsvermögen besitzen und Interesse an der verantwortungsbewussten Teilnahme an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen einbringen.

Wichtige Voraussetzungen zur Ernennung sind die

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Vollendung des 25. Lebensjahres

Außerdem muss sich der Wohnsitz im Gerichtsbezirk befinden.

Gemäß § 22 der Verwaltungsgerichtsordnung sind bestimmte Berufsgruppen als ehrenamtliche Richter ausgeschlossen.

Vor allem dürfen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst - soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – nicht zu ehrenamtlichen Richtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit berufen werden. Zum öffentlichen Dienst zählt auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Sparkassen).

Aus der Vorschlagsliste, die vom Kreistag des Landkreises Oder-Spree bestätigt wird, werden die ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) durch einen Ausschuss zur Wahl als ehrenamtliche Richter bestellt.

Wer also Interesse hat, meldet sich bitte unter

Landkreis Oder-Spree
Büro Kreistag
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Telefon: 03366 35-1017 oder 03366 35-1005
E-Mail: buero.kreistag@l-os.de

Dort sind auch die weiteren rechtlichen Bestimmungen nach Verwaltungsgerichtsordnung zu erfahren, die die Bewerber für die Wahl als ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erfüllen müssen.

Datum: 31. März 2023