Ab 1. März gilt nur noch eine Maskenpflicht für Besucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Knapp drei Jahre nach den ersten Corona-Fällen läuft die Corona-Verordnung des Landes Brandenburg zum 1. März 2023 aus. Damit entfallen die letzten landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Auch der Bund setzt dann fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten aus. Allein für Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Antwort auf eine aktuell häufig gestellte Frage: Ab dem 1. März müssen Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt.
Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Der SARS-Erreger war ein bis dahin un-bekanntes Virus aus der Familie der Coronaviren. Es verbreitete sich auf der ganzen Welt sehr schnell von Mensch zu Mensch. Die Ungewissheit war zu Beginn der Pandemie groß. Es gab keine Blaupause dafür, wie man so eine Lage angeht. Wir haben schnell und entschlossen gehandelt, und mit unseren Maßnahmen viele Menschen vor schweren Krankheitsverläufen geschützt und auch vielen Menschen das Leben gerettet. Kontaktreduzierungen waren notwendig, um das Virus auszubremsen. Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen, um die Übertragung von SARS-CoV-2-Infektionen zu verhindern. Insgesamt betrachtet sind wir gut durch diese Krise gekommen.“
Keine Absonderungspflicht
Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben. Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen entfiel bereits zum 6. Mai 2022.
Tägliche Corona-Zahlen
Das Brandenburger Gesundheitsministerium wird ab dem 1. März 2023 keine aktuellen Zahlen zur Corona-Lage mehr per Pressemitteilungen veröffentlichen.
Weiterhin werden die wichtigsten Corona-Zahlen auf dem Dashboard: “COVID-19 Lage im Land Brandenburg“ veröffentlicht.
Aktuelle Verordnungen
- Bund: Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung (Inkrafttreten: 1. März 2023)
- Land: Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (Inkrafttreten: 1. März 2023)
Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Datum: 28. Februar 2023