Geflügelpest bei Geflügelhaltung im Nachbarkreis Spree-Neiße festgestellt
Im Nachbarlandkreis Spree-Neiße wurde der Geflügelpesterreger H5N1 in einem Nutzgeflügelbestand nachgewiesen. In der Haltung mit mehr als 200 Enten, Gänsen und Hühnern waren erhöhteTierverluste aufgetreten. Der Bestand wurde sofort durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und beprobt. Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut, bestätigte den Verdacht, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.
Um den Ausbruchsbestand werden eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Das dort gehaltene Geflügel wurde auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße festgelegt.
Angesichts der jüngsten Entwicklung mahnt das Verbraucherschutzministerium des Landes alle Geflügelhalter in Brandenburg zur Vorsicht und fordert sie auf, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Datum: 1. November 2021