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Mietvertragswesen

Zur Erfüllung der Unterbringungsaufgabe werden sowohl Gemeinschaftsunterkünfte als auch vom Landkreis Oder-Spree  angemietete Wohnungen genutzt.

Der Bereich Mietvertragswesen verhandelt die Vertragsgestaltung, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, mit den Vermietern und Betreibern.

Die Koordinierungs- und Planungsaufgaben beinhalten das permanente Controlling aller bestehenden Miet- und Betreiberverträge einschließlich der Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen sowie die Einhaltung von Kreistagsbeschlüssen.