Inhalt

Tierschutz

Aufgaben

Im Fachgebiet Tierschutz werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf der Grundlage des geltenden Tierschutzrechtes alle amtlichen Aufgaben der Landkreise zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Tierschutzrecht durchgeführt. Für nach Tierschutzgesetz genehmigungspflichtige gewerbliche Tierhaltungen werden nach Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen entsprechende Genehmigungen erteilt.

Aktuelles im Fachbereich

Schwerpunkte

  • Ausstellung von Befähigungsnachweisen gemäß Tierschutztransport-Verordnung
  • Erteilung von Sachkundebescheinigungen gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung
  • Erteilung von Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz
  • Überwachung der Tierhaltungen mit § 11 Tierschutzgesetz
  • Überwachung der Nutztierhaltungen
  • Überwachung der Schlachtbetriebe des Landkreises hinsichtlich der Einhaltung der geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Schlachtung
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen wegen Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht
  • Einleitung von Maßnahmen auf der Grundlage des geltenden Verwaltungsrechtes
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Abgabe von Straftaten an die Staatsanwaltschaft

Merkblätter und Formulare