Maul- und Klauenseuche: Maßnahmen der Tierseuchenallgemeinverfügung für Tierhalter, Landwirte und Jäger in der Sperrzone weiterhin gültig
Ausschnitt des Bereiches Schöneiche bei Berlin aus der Gesamtübersicht der Restriktionszonen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bei Klauentieren entsprechend der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11. Januar 2025
Aus gegebenem Anlass weist der Landkreis Oder-Spree darauf hin, dass auch nach Aufhebung der landesweiten Eilverordnung nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg für Tierhalter, Landwirte und Jäger in der Sperrzone weiterhin besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree vom 11. Januar 2025 bleibt in Kraft und betrifft sämtliche Personen in der Sperrzone, bestehend aus Schutz- und Überwachungszone in einem 10-Kilometer-Radius rund um den Ausbruchsort im Nachbarlandkreis Märkisch Oderland. Dies bedeutet, dass für die betroffenen Tierhalter, Landwirte und Jäger weiterhin alle in der Tierseuchenallgemeinverfügung unter B Nummer 3 aufgeführten Tätigkeiten untersagt sind.
Alles Wichtige zur aktuellen Entwicklung, weiterführende Hinweise für Tierhalter, Landwirte und Jäger sowie alle Informationen zur Beantragung von Ausnahmen von den geltenden Tätigkeitsverboten sind im Beitrag zum Erlass der Tierseuchenallgemeinverfügung Maul-und Klauenseuche zu finden.
Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche bleibt weiterhin hoch. Der Landkreis Oder-Spree weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen diese Maßnahmen mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Es wird dringend darum gebeten, die Vorschriften zu befolgen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche mit drastischen Auswirkungen für empfängliche Tierarten und entsprechende Tierhaltungsbetriebe zu verhindern.
Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises betont, dass die Lage weiterhin als kritisch eingestuft wird. Trotz der Aufhebung der landesweiten Verordnung ist der Ausbruch noch nicht vollständig unter Kontrolle. Die Amtstierärztin bittet darum, die tierärztlichen Kollegen, die alle Bestände in der Sperrzone besuchen, nach besten Kräften bei der klinischen Untersuchung und bei der Probenentnahme zu unterstützen.
Der Landkreis Oder-Spree wird die Bevölkerung und alle betroffenen Personengruppen weiterhin regelmäßig über die Entwicklungen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Verordnungen informieren.
Datum: 21. Januar 2025