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Maul- und Klauenseuche: Eilverordnung nochmals bis Freitag verlängert

Nahaufnahme eines Wasserbüffels auf einer Wiese. © lomix-logo

Am vergangenen Freitag wurde im Nachbarlandkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt. Daraufhin hatte Hanka Mittelstädt, Brandenburgs Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eine Eilverordnung erlassen, um die Tierseuche einzudämmen. Die am 13. Januar verlängerte Verordnung wird nun erneut um weitere 48 Stunden verlängert. Sie gilt damit bis Freitag, den 17. Januar 2025.

Nach wie vor stehen die Erfassung des Ausmaßes und die Bekämpfung des Seuchengeschehens im Vordergrund. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf weitere Fälle und somit auch keine Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche ist es erforderlich, das Verbringen vonempfänglichen Tieren zeitweise zu verbieten. Verboten ist damit weiterhin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Datum: 15. Januar 2025