Inhalt

Hinweise zur Schädlingsprophylaxe und Schädlingsbekämpfung

Rechtliche Grundlagen, DIN und Leitlinien

  • Verordnung (EG) Nummer 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene,
  • DIN 10523 Lebensmittelhygiene - Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich,
  • Branchenspezifische Leitlinien für Gute Hygienepraxis

Definition

Unter Schädlingsbekämpfung ist die Gesamtheit der Maßnahmen, durch die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel durch Schädlinge vermieden werden kann, zu verstehen. Sie schließt ein geeignetes Konzept zur Prävention, Befallsermittlung, Bekämpfung und Dokumentation mit ein. Grundsätzlich haben vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung eines Schädlingsbefalls Vorrang vor dem Einsatz chemischer Mittel.

Was sind vorbeugende Maßnahmen?

  • Ordnung und Sauberkeit der Betriebsräume und der Außenbereiche
  • Absicherung der Betriebsstätte gegen Zulauf oder Zuflug von Schadorganismen, zum Beispiel
    • Fliegengitter an Fenstern,
    • Türspalten durch bodenbündige Bürsten absichern
    • Verschließen der Kabelschächte
    • Absichern von Ablaufstellen
    • konsequente Abfall- und Müllbeseitigung
  • regelmäßige Kontrolle von Lagerräumen oder- bereichen mit nicht fest verschlossenen
  • Lebensmitteln
  • Kontrollen bei der Warenannahme
  • Anbringen von Klebefallen (Motten, Schaben), Auslegen von Fraßködern (Mäuse, Ratten) und deren regelmäßige Kontrolle. Zu beachten ist hier auch, dass die Klebefallen als auch die Fraßköder eine begrenzte Haltbarkeit haben und regelmäßig ausgewechselt werden müssen. Verschmutzte und beschädigte Fallen verlieren ebenfalls ihre Wirkung.

Was ist zu unternehmen bei Schädlingsbefall?

  • Die Befallsermittlung ist eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Schädlingsbekämpfung.
  • Ermittlung der Schädlingsart
  • Feststellen der möglichen Befallsorte und der - ausbreitung
  • Ermittlung der Befallsursache
  • gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer sachkundigen Person

Welche Schädlingsbekämpfungsverfahren sind möglich?

Die Schädlingsbekämpfungsverfahren sind so durchzuführen, dass eine nachteilige Beeinflussungder Lebensmittel ausgeschlossen ist. Die Art der Schädlingsbekämpfung ist fachkundig und sach-gerecht auszuwählen und durchzuführen und auf die Art der betrieblichen Gegebenheiten, derSchädlinge sowie die Produktart und Prozesse abzustellen.

  • physikalische Verfahren:
    • thermische Verfahren, zum Beispiel Hitze oder Kälte
    • optische Verfahren, zum Beispiel UV-Lichtanwendung
    • mechanische Verfahren, zum Beispiel Fallen
  • chemische Verfahren:
    • Kontaktgifte, zum Beispiel Fresslack, Pulver
    • Fraßgifte, zum Beispiel Fraßköder, Fraßgele
    • Atemgifte, zum Beispiel vernebeln, verdampfen

Wer die Schädlingsbekämpfung mit giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen oder Zubereitungen im eigenen Lebensmittelbetrieb durchführen will, hat diese durch eine sachkundige Person (geprüfter Schädlingsbekämpfer) durchführen zu lassen.

Bei den Bekämpfungsmaßnahmen sind die Gefahrstoffverordnung und das Tierschutzgesetz zu beachten.

Welche Maßnahmen sind nach der Schädlingsbekämpfung erforderlich?

  • Reinigung:
    • Nach Ablauf der Einwirkzeit sind Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Generell ist eine Trennung von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Desinfektionsmitteln vorzunehmen, da bei gleichzeitiger Anwendung eine aufhebende Wirkung entstehen kann.
  • Dokumentation:
    • Art der Maßnahmen und Art der Schädlinge
    • eingesetzte Mittel und Verfahren
    • Datum der Bekämpfungsmaßnahmen
    • Häufigkeiten der Nachkontrollen
    • Ergebnisse der Maßnahmen
    • Verantwortlichkeit

Datum: 30. Juni 2016