Afrikanische Schweinepest: Aufhebung von Restriktionszonen in großen Teilen des Landkreises Oder-Spree und im Land Brandenburg
Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung kann weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in unserer Region verkünden: Die Sperrzone II in den Kreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz wird verkleinert, die Sperrzone I in den Kreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald und in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) größtenteils aufgehoben und in freies Gebiet überführt.
In den jetzt aufgehobenen Teilen der Sperrzonen wurde zuletzt am 27. Januar 2023 ein positives Stück Schwarzwild festgestellt. Danach ist in diesem Gebiet seit mehr als zwölf Monaten kein Fall der Afrikanischen Schweinepest mehr aufgetreten. Vor diesem Hintergrund hat das Verbraucherschutzministerium Ende Oktober bei der Europäischen Kommission die Aufhebung weiterer Teile der Sperrzonen beantragt. Die Europäische Kommission hat den Antrag jetzt zugestimmt. Der Ständige Veterinärausschuss der Europäischen Kommission, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat ebenfalls zugestimmt.
Damit existiert die Sperrzone II im Land Brandenburg aktuell nur noch in den Landkreisen Uckermark, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. In den vorher von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) konnte mit Aufhebung der Sperrzone I bis auf den Schutzkorridor unmittelbar an Oder und Neiße die Afrikanische Schweinepest erfolgreich getilgt, die Restriktionszonen wieder in freies Gebiet überführt und alle einschneidenden Schutzmaßregeln aufgehoben werden.
Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten, nach Aufhebung der Sperrzone I, wird weiterhin intensiv beobachtet. Dazu finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.
Im Schutzkorridor werden die Maßnahmen zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation, die Untersuchung jedes erlegten Stückes Schwarzwild und jedes Fall- und Unfallwildes kontinuierlich fortgeführt.
Trotz dieser positiven Entwicklung muss jederzeit mit neuen Fällen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden.
Vor allem beschädigte, entwendete oder nicht geschlossene Tore in den verbleibenden Schutzzäunen können die Ursache dafür sein. Jeder neue Fund beim Schwarzwild in dem nun aufgehobenen Gebiet würde zur Wiedereinrichtung von Restriktionszonen und zum Neubeginn der Bekämpfungsmaßnahmen führen.
Deshalb werden die Schutzzäune im Schutzkorridor weiter funktionsfähig gehalten und alle Jägerinnen und Jäger, Landwirtinnen und Landwirte und Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich darum gebeten, die Tore nach dem Passieren der noch vorhandenen Schutzzäune wieder zu schließen. Die Erfolge im Kampf gegen die Tierseuche dürfen nicht gefährdet werden.
Im übrigen Gebiet des Landkreises Oder-Spree werden die Zäune bereits zurückgebaut.
Tierseuchenallgemeinverfügung
- Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 25. November 2024 PDF-Datei: 208 kB , Stand: 25. November 2024 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
- Karte der Restriktionszonen - Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen PDF-Datei: 12.9 MB , Stand: 25. November 2024 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Anlage 1
- Leitfaden des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes im Rahmen der ASP-Seuchenbekämpfung PDF-Datei: 30 kB , Stand: 25. November 2024 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Anlage 2
- Merkblatt - Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach dem Wildschweinkontakt PDF-Datei: 123 kB , Stand: 30. April 2022 Hinweis: nicht barrierefrei , Beschreibung: Anlage 3
Datum: 22. November 2024