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Bodenschutz

Bodenschutzaufgaben werden bereits seit geraumer Zeit in abfall-, naturschutz-, bau-, dünge- und bergrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

Das Bodenschutzrecht verfolgt nun das Ziel, in besonderem Maße Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Schadstoffgehalte in Böden sollen langfristig nicht steigen, und die natürlichen Bodenfunktionen sollen auf Dauer erhalten bleiben. Zwangsläufig sind Regelungen im Hinblick auf das Ein- und Aufbringen von Materialien in und auf Böden erforderlich, wenn eine durchwurzelbare Bodenschicht (wieder) hergestellt werden soll.

Es geht dabei um die Beantwortung der Frage, welche Anforderungen an Materialien gestellt werden müssen, damit sie im Falle des Ein- oder Aufbringens unter konkreten Nutzungsbedingungen keine schädlichen Bodenveränderungen hervorrufen.

Wo ist Bodenschutz außerhalb der Bodenschutzgesetzgebung geregelt?

Recyclingmaterialien sollen z. B. im Wegebau eingesetzt werden?

  • Abfallrecht

Stoffe sollen zur Verbesserung landwirtschaftlicher Böden eingebracht werden?

  • Düngemittelrecht

Mit Flächen soll sparsam umgegangen werden; Flächen sollen entsiegelt werden?

  • Baurecht, Naturschutzrecht

Materialien sollen im Rahmen der Sanierung von Bergbauflächen eingebracht werden?

  • Bergrecht

Bodenmaterial aufbringen

Sie beabsichtigen, z. B. in Ihrem Garten, Bodenmaterial aufzubringen, um

  • den Boden biologisch zu aktivieren,
  • eine Strukturverbesserung des Bodens zu erzielen,
  • die Ertragsfähigkeit des Gartenbodens wieder herzustellen,

dann ist die Konsultation mit der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde anzuraten. Vorteilhaft ist dabei, die Hinweise aus unserem Merkblatt  "Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf und in den Boden" zu berücksichtigen.