Ausgleichzulage (AGZ)
- Neuabgrenzungder Kulisse der benachteiligten Gebiete
- neue Gebietskulisse: 1.089.080 Hektar (80,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche)
- alte Gebietskulisse: 1.017.108 Hektar (75 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche)
- Beantragung im Rahmen des Sammelantrages - Förderprogramm erhält Bezeichnung FP 3315
- Bindung "33" wie bisher
- Richtlinie wurde angepasst, da ab 2020 die Förderung der sogenannten phasing-out-Gebiete entfällt
- alle benachteiligten Flächen förderfähig, unabhängig vom Betriebssitz
- Fördersatz: - 25 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche für beide Bindungen
- Mindestparzellengröße: 0,3 Hektar
- Beschränkung AL-Förderung entfällt (kein LVZ-Nachweis mehr erforderlich)
- Bagatellgrenze: 250 Euro
Natura 2000 (Artikel 30-Richtlinie)
Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten
- Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten PDF-Datei: 420 kB , Stand: 2. September 2015 Hinweis: nicht barrierefrei
Der Antrag auf Zuwendungen ist formgebunden jährlich bis 15. Mai mit dem Agrarförderantrag einzureichen.