Bauvorhaben Vorankündigung
Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Erforderliche Unterlagen
- ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
- erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen
Fristen
Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Voraussetzungen
Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn
- eine erforderliche Baugenehmigung vorliegt oder die Voraussetzung des § 62 Absatz 3 Satz 1 erfüllt ist,
- nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen vorliegen,
- die erforderlichen Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise vorliegen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann sich die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Bearbeitungsdauer
1 Woche