Aktuelle Hochwasserlage
Aufgrund der stetig fallenden Wasserstände der Oder entspannt sich die Hochwasserlage im Landkreis Oder-Spree. Nachdem die Pegelstände der Oder bei Ratzdorf, Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) in der vergangenen Woche mit der Alarmstufe IV ihren Höchststand mit 6,09 Meter bei Ratzdorf, 6,51 Meter bei Eisenhüttenstadt und 6,07 Meter bei Frankfurt (Oder) erreichten, sinken sie kontinuierlich weiter, so dass mit Wirkung vom 30. September 2024 um 15:00 Uhr nun auch die Hochwasseralarmstufe II aufgehoben wurde. Für die genannten Flussabschnitte gilt ab dann die zuvor ausgerufene Alarmstufe I.
Die aktuellen Pegelstände können Sie weiterhin der Webseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg entnehmen.
Achtung
Der Landkreis Oder-Spree warnt ausdrücklich vor dem Betreten der gesamten Deichanlagen. Dies kann die Arbeit der Einsatzkräfte behindern sowie das eigene Leben gefährden.
Das Betreten und Befahren ist verboten und wird gemäß Allgemeinverfügung vom 20. September 2024 geahndet.
maximale Pegelstände der Oder in Zahlen
In Ratzdorf erreichte der Pegelstand der Oder seinen Höchststand am 25. September 2024 mit 6,09 Meter zwischen 18:00 und 20:00 Uhr.
In Eisenhüttenstadt erreichte der Pegelstand der Oder seinen Höchststand am 25. September 2024 mit 6,51 Meter gegen 22:00 Uhr.
In Frankfurt (Oder) erreichte der Pegelstand der Oder seinen Höchststand am 26. September 2024 mit 6,07 Meter zwischen 4:00 und 12:00 Uhr.
Fragen und Antworten
Welche Alarmstufen gelten derzeit?
Für den Landkreis Oder-Spree für den Flussabschnitt der Oder ab Landesgrenze bis Kilometer 554,1 sowie für den Rückstaubereich Lausitzer Neiße bis Kilometer 5 und für den Flussabschnitt der Oder von Kilometer 554,1 bis Kilometer 576,8 wird mit Wirkung vom 30. Septemper 2024 um 15:00 Uhr die Hochwasseralarmstufe II aufgehoben. Für die genannten Flussabschnitte gilt ab dann die zuvor ausgerufene Alarmstufe I.
Für die Stadt Frankfurt (Oder) für den Flussabschnitt der Oder von Kilometer 576,8 bis Kilometer 589,8 wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 um 12:00 Uhr die Hochwasseralarmstufe II aufgehoben. Für den genannten Flussabschnitt gilt ab dann die zuvor ausgerufene Alarmstufe I.
Für den Landkreis Märkisch-Oderland für den Flussabschnitt der Oder von Kilometer 589,8 bis Kilometer 664,9 wird mit Wirkung vom 1.Oktober 2024 um 12:00 Uhr die Hochwasseralarmstufe II aufgehoben. Für den genannten Flussabschnitt gilt ab dann die zuvor ausgerufene Alarmstufe I.
Wie entwickeln sich die Pegelstände?
Der Hochwasserscheitel aus dem Oberlauf der Oder hat sich in den Morgenstunden des 25. Septembers etwa 70 Kilometer vor der Landesgrenze, kurz vor dem Zufluss des Bobers (Bobr) am Pegel Cigacice ausgebildet. Am Pegel Połecko, etwa 12 Kilometer vor der Landesgrenze stiegen die Wasserstände deutlich an.
In Ratzdorf wurde am Abend des 24. September gegen 20:00 Uhr Ortszeit der Richtwasserstand der Alarmstufe IV überschritten. Etwa vier Stunden später ist der Wasserstand am Pegel Eisenhüttenstadt über den Richtwert der Alarmstufe IV gestiegen. An beiden Pegeln stieg der Wasserstand nur noch langsam an. Gegen 10:00 Uhr Ortszeit am 25. September lag der Wasserstand am Pegel Ratzdorf bei 6,06 Meter und damit rund 20 Zentimeter über der Alarmstufe IV. Auf Grund der fallenden Wasserführung seit dem 26. September 2024 gilt ab 27. September 2024 11:00 Uhr Ortszeit die Alarmstufe III. Am Pegel Ratzdorf wird der Richtwasserstand der Alarmstufe III am Samstag, den 28. September 2024, gegen Mittag unterschritten und am Pegel Eisenhüttenstadt gegen Abend. Mit Wirkung zum 29. September 2024, 8:00 Uhr gilt für den Landkreis Oder-Spree die zuvor ausgerufene Alarmstufe II. Mit Wirkung vom 30. September 2024 um 15:00 Uhr wurde die Hochwasseralarmstufe II aufgehoben und es gilt die zuvor ausgerufene Alarmstufe I.
Am Pegel Frankfurt (Oder) ist am 24. September gegen Mittag der Wasserstand sehr stark angestiegen, sodass innerhalb von 12 Stunden zunächst der Richtwert der Alarmstufe II und dann der Alarmstufe III überschritten wurde. Der Wasserstand stieg weiter. Am 27. September 2024 wird dem Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) vorgeschlagen, die Hochwasseralarmstufe IV für die Stadt Frankfurt (Oder) mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Am Sonntagmittag, den 29. September 2024 wurde der Richtwert der Alarmstufe III unterschritten und der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) hat mit Wirkung vom 30. September 2024, 8:00 Uhr für die Stadt Frankfurt (Oder) die Hochwasseralarmstufe III aufgehoben. Es gilt die Alarmstufe II. Der Deichwachdienst ist eingestellt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 um 12:00 Uhr wurde die Hochwasseralarmstufe II aufgehoben. Für den genannten Flussabschnitt gilt ab dann die zuvor ausgerufene Alarmstufe I.
Ich bin betroffener Anwohner. Wohin kann ich mich wenden?
Die Ämter Neuzelle, Brieskow-Finkenherd sowie die Stadt Eisenhüttenstadt haben Bürgertelefone geschalten.
Diese sind wie folgt erreichbar.
Amt Neuzelle
- Telefon: 033652 83541
- täglich in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr
Amt Brieskow-Finkenherd
- Telefon: 033609 88259
- täglich in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr
- E-Mail: hochwasser@amt-b-f.de
Eisenhüttenstadt
- Telefon: 03364 566120
- täglich in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr
- E-Mail: hochwasser@eisenhuettenstadt.de
Ich möchte gern helfen. Wohin kann ich mich wenden?
Die betroffenen Ämter sowie die Stadt Eisenhüttenstadt sind dankbar für Ihre Unterstützung, zum Beispiel beim Befüllen von Sandsäcken oder der ehrenamtlichen Unterstützung als Deichläufer. Um entsprechende Angebote bedarfsgerecht koordinieren zu können, wenden Sie sich bitte direkt an die oben genannten Bürgertelefone.
Mein Keller ist durch Sickerwasser vollgelaufen?
Ein Eintrag des Sickerwassers lässt sich mit steigenden Wasserpegel nicht vermeiden. Die Kameraden der Feuerwehren arbeiten im gesamten Einsatzgebiet. Um eine Unterspülung des Gebäudes zu vermeiden, wird empfohlen, die Keller erst nach Rückgang der Pegelstände leer zu pumpen.
Darf ich die Deichanlagen betreten oder befahren?
Während der Ausrufung der Alarmstufen III und IV ist jegliches Befahren und Betreten der Deiche einschließlich der zugehörigen wasserbaulichen Anlagen, der beidseitigen fünf Meter breiten Deichschutzstreifen, dem Deichverteidigungsweg und der Gräben, die der Abführung von Drängewasser zum Zwecke der Standsicherheit von Deichen oder der ordnungsgemäßen Unterhaltung und Beobachtung im Hochwasserfall dienen, untersagt.
Hierzu hat der Landkreis am 20. September 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen.
Diese gilt für die Deiche entlang der Neiße und Oder ab folgenden Deich-Kilometer:
- von südlicher Kreisgrenze Landkreis Oder-Spree zum Landkreis Spree-Neiße (Neißedeich Kilometer 3,9) bis zur nördlichen Kreisgrenze Landkreis Oder-Spree zu Frankfurt (Oder) (Oderdeich Ziltendorfer Niederung Kilometer 18,3)
- den Kanaldeich Eisenhüttenstadt
- sowie den Seedeich entlang des Brieskower Sees bis Ortseingang Brieskow-Finkenheerd, Seestraße
Wann werden Schutzwände errichtet?
Ab der Alarmstufe III werden in entsprechend dafür vorgesehen Abschnitten zusätzlich Schutzwände auf der Deichkrone errichtet. Die Deichkronen haben eine Höhe, die einen Meter unter dem ermittelten Höchstwert der Alarmstufe IV liegt. Es ist geplant, die erste Schutzwand am 23. September 2024 im Abschnitt Ratzdorf vorsorglich aufzubauen.
Was bedeutet es, wenn von einer Entnahme der Biber gesprochen wird?
In der aktuellen Hochwasserlage hat der Deichschutz oberste Priorität. Der Biber wird nur entnommen, wenn die Sicherheit des Deiches explizit gefährdet ist. Hierzu trifft das zuständige Fachministerium Landesamt für Umwelt eine Einzelfallentscheidung.
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