Trinkwasserhygiene
Aufgaben
Überwachung von Anlagen aus denen Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, mit dem Ziel "Schutz der menschlichen Gesundheit" entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
- Überwachung der gewerblichen Trinkwasserversorgung
- Beratung bei privaten Anfragen und bei Bedarf Probenahme einschließlich gesundheitlicher Auswertung, Beschwerdebearbeitung
Anlagen laut § 3 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung
- zentrale Wasserwerke
- dezentrale kleine Wasserwerke
- Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hausbrunnen)
- mobile Versorgungsanlagen
- ständige Wasserverteilung (Hausinstallation)
- zeitweise Wasserverteilung (Märkte, Volksfeste)
Gesetze
- Infektionsschutzgesetz
- Trinkwasserverordnung
- Umweltbundesamt Empfehlungen
- Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches
Gebühren
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindunbg mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MASGF).