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Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten

Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden unter anderem in folgenden Fällen erstellt:

  • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
  • zu Beihilfefragestellungen zum Beiuspiel stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
  • im Rahmen von Unfallfürsorge
  • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
  • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (zum Beispiel krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.

Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.

Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.

Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen zum Beispiel auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.

Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass gegebenenfalls ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte
  • Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG und ähnliches) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
  • Schwerbehindertenausweis, Bescheid des Versorgungsamts