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Wahlergebnis amtlich festgestellt - Stichwahl um das Amt des Landrates am 14. Mai 2023

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26. April 2023 das Endergebnis des ersten Wahlgangs der Landratswahl vom 23. April 2023 festgestellt. Damit ist es nun amtlich: Da keiner der acht Wahlvorschläge die erforderliche absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat, ist eine Stichwahl erforderlich. In diese gehen am 14. Mai 2023 Frank Steffen (SPD) mit 12446 Stimmen und Rainer Galla (AfD) mit 13693 Stimmen. Auf dem Stimmzettel der Stichwahl werden die Bewerber von links nach rechts in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern ihrer Wahlvorschläge geordnet.

Ergebnisse der Hauptwahl

Wählerverzeichnis wird kontinuierlich fortgeschrieben

Am 14. Mai 2023 sind die etwa 152500 Wahlberechtigten in Oder-Spree somit erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die genaue Zahl der Wahlberechtigten wird erst mit Abschluss des Wählerverzeichnisses am 12. Mai 2023 feststehen. Bis dahin finden Änderungen hinsichtlich der Wahlberechtigung entsprechend des Kommunalwahlgesetztes Brandenburg Berücksichtigung. So werden zum Beispiel Personen, die nach der Hauptwahl bis zur Stichwahl das 16. Lebensjahr erreichen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen, dagegen werden in Sterbefällen, die Personen von Amts wegen gestrichen.

Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen.

Hinweise zur Briefwahl – Wahlbrief rechtzeitig abschicken

Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben. Wähler, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Es sei denn, sie haben die Unterlagen ausdrücklich nur für die Hauptwahl beantragt. In diesen Fällen, ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen notwendig, wenn man nicht im Wahllokal abstimmen möchte. Selbstverständlich kann man auch Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. Auch in diesen Fällen ist jedoch ein Antrag notwendig.

Der Antrag kann mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), aber auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. In einem elektronisch gestellten Antrag ist neben der Angabe von Namen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (zum Beispiel die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben.

Wer einen Antrag stellen möchte, sollte dies schnellstmöglich tun. Endgültig endet die Frist am zweiten Tag vor der Stichwahl, das ist Freitag, der 12. Mai 2023, um 18:00 Uhr. Sofern man diese Frist ausschöpft, ist zu bedenken, dass die Unterlagen den Antragsteller nicht mehr auf dem Postweg erreichen können. Man sollte in diesem Fall daher persönlich bei seiner örtlichen Wahlbehörde vorsprechen.

Für alle Briefwähler ist es ist ratsam, den Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag abzuschicken. Der Wahlbrief muss an der auf dem Wahlbrief bezeichneten Stelle am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen. Danach wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 27. April 2023