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Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Kommunen durch das Land beschlossen

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat am Dienstag (8. November 2022) angesichts der hohen Energiepreise in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeister und die kommunalen Spitzenverbände zu einem Spitzengespräch in der Staatskanzlei empfangen. Dabei ging es vor allem darum, wie die Energieversorgung als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge im Land Brandenburg gewährleistet werden kann. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Leistungsfähigkeit der Landkreise, kreisfreien Städte sowie von Städten und Gemeinden aufrechterhalten werden muss. Die Teilnehmer verabschiedeten eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Kommunen durch das Land.

Die Maßnahmen des Landes sollen insbesondere die gestiegenen Sozialausgaben sowie Energie- und Gaskosten bei kommunalen Unternehmen und Einrichtungen abfedern. Darüber hinaus sollen sie der Unterstützung von Stadtwerken und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften dienen sowie die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten umfassen und Kostensteigerungen bei kommunalen Investitionsmaßnahmen abfedern. Diese Punkte sind in der Rahmenvereinbarung vereinbart.

Woidke: „Die Menschen im Land brauchen Sicherheit. Land, Kreise und Kommunen ziehen dafür an einem Strang. Das geht nur gemeinsam und solidarisch. Die weiteren Gespräche werden schnell fortgesetzt, da die unterstützenden Maßnahmen des Landes noch in die abschließenden Landtagsberatungen über den Doppelhaushalt 2023/2024 eingebracht werden sollen."

Land und Kommunen verständigten sich darauf, zeitnah die konkrete Ausgestaltung zu beraten. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen soll aus dem vorgesehenen und bis zu zwei Milliarden Euro umfassenden Brandenburg-Paket erfolgen. Die Mittel dienen der Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union. Zur Konkretisierung der Landesmittel müssen sowohl die Beratungen mit dem Bund zur Umsetzung des 3. Entlastungspakets und des wirtschaftlichen Abschirmschirms als auch die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu Inhalten und Umfängen des Brandenburg-Pakets noch abgeschlossen werden.

Zur konkreten Umsetzung heißt es in der Vereinbarung: „... die ergänzenden Mittel (sollen) zielgerichtet sowie möglichst unbürokratisch, zügig, transparent und unter Verzicht von Einzelantragsverfahren nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2023/2024 zur Verfügung gestellt werden."

Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Datum: 8. November 2022