Aktuelle Informationen: Newcastle-Krankheit in Putenbestand
+ + + 10. März 2026 + + +
Update | Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree
Zur Vermeidung eines möglichen Infektionsrisikos ist die Verfütterung von Eiern sowie Eierschalen an Geflügel unbedingt zu unterlassen. Dieses Verbot ist bereits in der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestV) festgelegt.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den allgemeinen FAQ.
+ + + 23. Februar 2026 + + +
Update | Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree festgestellt
Im Landkreis Oder-Spree ist am 20.02.2026 der Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND) in einem Mastputenbestand amtlich festgestellt worden. Der Landkreis Oder-Spree hat daraufhin durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt) eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung der Newcastle-Krankheit vom 22.02.2026 erlassen.
Zur Eindämmung der Tierseuche wurden Restriktionsgebiete festgelegt: Eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern umfasst Coschen sowie Breslack, Wellmitz und Steinsdorf (jeweils in Teilen). Zusätzlich wurde eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In dieser liegen Ratzdorf, Streichwitz, Bomsdorf sowie Bahro, Breslack, Göhlen, Eisenhüttenstadt, Neuzelle, Ossendorf, Steinsdorf, Schwerzkow und Wellmitz (jeweils in Teilen).
Für die Restriktionszonen gelten umfangreiche tierseuchenrechtliche Maßnahmen, darunter insbesondere die Absonderung/Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor Wildvögeln, Verbringungsbeschränkungen (u. a. für gehaltene Vögel, Fleisch sowie Eier/Bruteier), tägliche Eigenkontrollen in den Betrieben, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, Dokumentationspflichten sowie das Verbot von Märkten, Tierschauen und sonstigen Zusammenführungen von Geflügel. Geflügelhaltungen sind zudem zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Geflügelhalter sind verpflichtet, dem Veterinäramt unverzüglich u. a. die Anzahl und Nutzungsart der gehaltenen Vögel, deren Standort, verendete Tiere sowie Änderungen zu melden. Jede seuchenhaft verlaufende Erkrankung im Geflügelbestand ist umgehend anzuzeigen.
Kontakt Veterinäramt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de
Telefon: 03366-35-1901 (Mo–Fr, 8–15 Uhr)
Weitere Informationen, Merkblatt zur Biosicherheit sowie die Allgemeinverfügung (inkl. Karte der Restriktionszonen):
+ + + 22. Februar 2026 + + +
Im Landkreis Oder-Spree ist in einem Putenmastbestand mit rund 23.000 Tieren die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich festgestellt worden.
Zuvor waren in dem Betrieb erhöhte Tierverluste sowie Krankheitsanzeichen aufgetreten. Das zuständige Veterinäramt wurde umgehend informiert und stellte den Verdacht auf einen Ausbruch der Tierseuche fest. Nach amtlicher Probenahme bestätigte der Laborbefund des Friedrich-Löffler-Instituts am 20. Februar 2026 den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.
Auf Grundlage dieses Ergebnisses wurde der Ausbruch der Tierseuche der Kategorie A offiziell festgestellt. Die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet. Eine entsprechende Tierseuchenverfügung wurde dem betroffenen Tierhalter übergeben.
Der Landkreis bereitet derzeit eine Tierseuchenallgemeinverfügung vor. Diese wird unter anderem die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von mindestens drei Kilometern sowie einer Überwachungszone im Umkreis von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb regeln. Die Allgemeinverfügung wird nach ihrem Erlass auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Betroffene Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert.
Parallel dazu wurden epidemiologische Ermittlungen eingeleitet. Diese erfolgen durch das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg.
Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung, die vor allem Geflügel betrifft. Viele Vogelarten können infiziert werden. Während Hühner und Puten schwer erkranken können, verläuft eine Infektion bei anderen Geflügelarten teilweise ohne sichtbare Symptome.
Für den Menschen besteht keine Gefahr. In seltenen Fällen kann es bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren zu vorübergehenden Bindehautreizungen kommen.
Der Landkreis informiert fortlaufend über die weitere Entwicklung und bittet Geflügelhalter, die geltenden Schutzmaßnahmen zu beachten.
Datum: 10. März 2026