Nachbarschaftshilfe stärkt häusliche Pflege
Pflegestützpunkte im Landkreis Oder-Spree als zentrale Servicepunkte
Der Landkreis Oder-Spree unterstützt die neu geschaffene Regelung zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege und setzt bei deren Umsetzung konsequent auf seine Pflegestützpunkte als zentrale Servicepunkte vor Ort. Sie sind die erste Anlaufstelle für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte und beraten zum durch das Land Brandenburg geförderten Angebot.
Danach können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben, ehrenamtliche Hilfe im Alltag offiziell nutzen und über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von bis zu 131 Euro monatlich abrechnen. Bedingung ist insbesondere, dass der/ die Helfende nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, mit ihr nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und nicht zugleich für die pflegebedürftige Person als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI tätig ist.
Die Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshelferinnen und -helfer darf maximal 10 Euro pro Stunde betragen und wird nachträglich von der Pflegekasse erstattet. Damit wird ehrenamtliches Engagement finanziell anerkannt, ohne ein Arbeitsverhältnis zu begründen.
Voraussetzung hierfür ist in der Regel die Teilnahme an einer Schulung zur Nachbarschaftshilfe im Umfang von sechs Zeitstunden. Zudem ist verbindlich vorgesehen, dass sich Nachbarschaftshelferinnen und -helfer beim Landesamt für Soziales und Versorgung registrieren. Bei der Unterstützung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses vorgeschrieben.
Was umfasst Nachbarschaftshilfe?
Die Unterstützung beschränkt sich auf alltagsnahe, niedrigschwellige Tätigkeiten, zum Beispiel:
- Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
- Einkäufe und kleine Besorgungen
- Gespräche, Vorlesen und gemeinsame Zeit
- Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
- Kleine Hilfen im Haushalt
- Gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung zu Veranstaltungen
- Hilfe im Umgang mit Smartphone, Internet oder E-Mail
- Förderung sozialer Kontakte und Freizeitaktivitäten
Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten und ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu fördern.
Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe, insbesondere zu Schulung, Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten:
www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de
Lassen Sie sich bei den Pflegestützpunkten im Landkreis Oder-Spree in Erkner, Fürstenwalde, Beeskow oder Eisenhüttenstadt beraten:
www.pflegestuetzpunkte-brandenburg.de/standorte
Datum: 30. Januar 2026