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Kreistag beschließt befristeten Mobilitätszuschlag für Taxifahrten

In einer Sondersitzung haben die Abgeordneten des Kreistages am 13. April 2022 mehrheitlich eine Änderung der Taxentarifordnung für die im Landkreis Oder Spree zugelassenen Taxen beschlossen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 wird künftig ein Mobilitätszuschlag von einmalig 1,50 Euro je Fahrt erhoben. Die geänderte Tarifordnung tritt am Tag nach ihrer rechtswirksamen öffentlichen Bekanntmachung am Sonntag (17. April 2022) in Kraft.

In der Sachdarstellung des Beschlusses wird ausgeführt: „Angesichts der massiven Preissteigerungen bei den Kraftstoffen (Diesel- und Benzinkosten über 2,00 Euro je Liter) sowie einer kurzfristigen allgemeinen, deutlichen Preissteigerung war es geboten, kurzfristig Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes zu ergreifen. Die Situation wird durch die im Zuge der Corona-Pandemie zurückgegangenen Umsatzmöglichkeiten durch weggefallene Urlaubs- und Geschäftsreisende sowie Veranstaltungen als Umsatzbringer verschärft.“

Die bisherige Taxentarifordnung wurde zuletzt 2018 angepasst und wird im Laufe des Jahres grundlegend überarbeitet. Da dies kurzfristig nicht umzusetzen war, soll der vorübergehend erhobene Zuschlag in den kommenden Monaten dazu beitragen, den Taxibetrieb zu stabilisieren.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 13. April 2022