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Interessenbekundung

Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Brandenburg

Die Interessenbekundung ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren, um Gesundheitsförderung und Prävention aktiv zu gestalten, insbesondere für zu schützende Personengruppen.

Der Förderzeitraum erstreckt sich über maximal zwei Jahre, bei einer möglichen Förderung von maximal 25000 Euro pro Förderjahr.

Der Eigenanteil liegt bei 20 Prozent. Er kann von einer kommunalen Gebietskörperschaft, als Drittmittel, als Mittel vom Träger selbst oder in Form geldwerter Leistungen erbracht werden. Auch Mischformen beziehungsweise Kombinationen sind möglich.

Förderberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte aber auch Kommunen sowie Projekt- und Einrichtungsträger. Ausgeschlossen von der Förderung sind kommerzielle Anbieter im Gesundheitsförderungsmarkt.

Für die Umsetzung der Fördermaßnahme sind die einschlägigen Kriterien des aktuellen Leitfadens Prävention (barrierefreies PDF) zu berücksichtigen.

Weiterhin ist mit der Förderung auch eine Anbindung an bereits bestehende landesweite und überregionale Projektförderungen möglich.

Die Interessenbekundung ist bis 31. März 2023 beim Programmbüro Brandenburg einzureichen. Die dafür zu nutzenden Dokumentvorlagen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Bündnis für Gesundheit.

Für interessierte Akteure aus dem Landkreis Oder-Spree ist für den 15. Februar 2023 in der Zeit von 10 bis 11:30 Uhr eine kleine online Informationsveranstaltung geplant. Darin werden Erläuterungen zum Gesamtverfahren gegeben sowie ein Ausblick auf die zukünftige Fördersystematik des GKV-Bündnis für Gesundheit. Außerdem sollen mögliche Unterstützungsbedarfe im Rahmen des Verfahrens eruiert werden, die im Nachgang gebündelt durch das Programmbüro Brandenburg beantwortet werden. Für eine Teilnahme melden sich interessierte Akteure bitte per E-Mail an unter: gesundheitsfoerderung-praevention@l-os.de.

Der Link für die Veranstaltung wird ab 13. Februar 2023 an die angemeldeten Teilnehmenden versandt.

Datum: 1. Februar 2023