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Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte

Seit dem 8. Mai 2023 hat das Antragsportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für die Heizkostenhilfen für private Haushalte geöffnet.

Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten.

Bitte an folgender Vorgehensweise orientieren:

  • Anträge sind online zu stellen.
  • Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, oder bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können werktags von 8 bis 17 Uhr mit dem Beratungsteam der Investitionsbank des Landes Brandenburg telefonieren, die Telefonummer lautet: 0331 660 2920.
  • Hinweise und Berechnungsbeispiele einschließlich eines Online-Rechners finden sich auf der Internseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
  • Das Online-Antragsportal öffnet sich erst dann, wenn über den Online-Rechner die persönliche Antragsberechtigung berechnet worden ist. Einen Direktzugang zur Antragstellung gibt es demzufolge nicht.
  • Eine eventuell angestrebte Papier-Antragstellung ist möglich, allerdings führt diese zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten.

Pressemitteilung der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Datum: 9. Mai 2023