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Gesundheit im Landkreis Oder-Spree fördern

Gemeinsam mit Akteuren vor Ort - als ein Aspekt von Lebensqualität

Der Landkreis Oder-Spree hat im März 2020 einen Zuwendungsbescheid zum Aufbau und zur (Weiter-) Entwicklung funktionsfähiger kommunaler Kooperations- und Koordinierungsstrukturen für Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen des kommunalen Förderprogramms des GKV-Bündnis für Gesundheit erhalten.

Gegenstand der Förderung ist eine Projektförderung für den Aufbau kommunaler Kooperations- und Koordinierungsstrukturen für Gesundheitsförderung und Prävention. Die Zuwendung erfolgt im Sinne einer Anschubfinanzierung. Die Förderperiode beträgt insgesamt fünf Jahre.

250.000 Euro konnte der Landkreis für die Laufzeit von fünf Jahren aus dem Förderprogramm erhalten. Die Förderung erfolgt durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des GKV-Bündnis für Gesundheit.

Unter Nutzung dieser Förderung sollen Gesundheitsförderung und Prävention als Ziele des Landkreises ausgebaut und mit den Erbringern von sozialen und gesundheitlichen Dienstleistungen sowie weiteren Akteuren im Landkreis vereinbart werden.

Ziel der Förderung ist es, dass die durch die Förderung aufgebaute Koordinierungseinheit nach Ende der GKV-Förderung durch den Landkreis selbst finanziert wird und sich die etablierten Steuerungsstrukturen von allein tragen. Am Ende des Förderzeitraums sollen die Entwicklung von Handlungsstrategien zur Prävention und Gesundheitsförderung angeschoben, Vernetzungsprozesse auf- beziehungsweise ausgebaut und ein landkreisweites Steuerungsgremium beispielsweise in Form einer Regionalen Gesundheitskonferenz (RGK) etabliert sein. Die geschaffenen Strukturen sollen langfristig dazu dienen, Bedarfe frühzeitig zu erkennen und in der Folge passgenaue Maßnahmen zu planen sowie deren Umsetzung anzubahnen.

Hintergrund

Die gesetzlichen Krankenkassen ergänzen mit dem kommunalen Förderprogramm ihr kassenartenübergreifendes Unterstützungsangebot, um einen wesentlichen Beitrag zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten.Gesundheitsförderung und Prävention sind bereits im Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (Brdbrg. GDG) als Aufgaben der Gesundheitsämter benannt. Eine herausgehobene Aufgabe ist der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Der Fokus der Förderung liegt einerseits auf dem systematischen Aufbau einer funktionsfähigen Steuerungsstruktur und andererseits auf der Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten entsprechend § 20a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) - „Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten“, wie beispielsweise in:

  • Kindergärten, Kindertagesstätten,
  • Schulen,
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
  • Einrichtungen der ambulanten sowie der stationären pflegerischen Versorgung,
  • Kommunen im ländlichen Raum mit hohem Anteil älterer Menschen.

Abgezielt wird bei der Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen auf die Handlungsfelder und Präventionsprinzipien der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention:

  • Förderung von Bewegung,
  • Förderung gesunder Ernährung,
  • Förderung der Stressbewältigungskompetenz sowie
  • Förderung des Nichtrauchens und des gesundheitsgerechten Umgangs mit Alkohol.

Außerdem werden Aktivitäten der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten an den drei am Lebenslauf orientierten Zielen:

  • Gesund aufwachsen,
  • Gesund leben und arbeiten sowie
  • Gesund älter werden,

ausgerichtet, welche die unterschiedlichsten Personenkreise ansprechen.

Förderung

Das Projekt wird gefördert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse nach § 20a Sozialgesetzbuch fünf (SGB V), im Rahmen des GKV-Bündnis für Gesundheit.

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Datum: 31. Mai 2021