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Geschäftsbericht des Landrats zum Kreistag am 14. April 2021

Ausführlich werden im Geschäftsbericht, den Landrat Rolf Lindemann zum Kreistag am Mittwoch (14. April 2021) schriftlich vorgelegt hat, aktuelle Arbeitsschwerpunkte der Kreisverwaltung betrachtet. Unter anderem geht es um die Themenfelder Covid-19, die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Investitionsprojekte des Landkreises und die Ansiedlung des Unternehmens Tesla. Der Themenüberblick im Detail:

I. Umsetzung der Eindämmungsmaßnahmen bei Covid-19

Mit Blick auf den ausgesprochen wirksamen Weihnachtslockdown ist es uns seit Januar gelungen, das Ausbreitungsgeschehen von seinem Spitzen-Inzidenzwert von 430 Infektionen in sieben Tagen gerechnet auf 100.000 Einwohner auf knapp unter 50 Infektionen Ende Februar, Anfang März zurückzudrängen.

Seit Anfang März baut sich jetzt aber, entsprechend den wissenschaftlichen Modellierungen, die dritte Infektionswelle auf. Aktuell liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 196,9 (Stand: 12. April 2021).

Das Robert-Koch-Institut hat bereits Anfang März vor dieser Entwicklung gewarnt und für Ostern 7-Tage-Inzidenzwerte um die 350 Infektionen prognostiziert.

Entgegen der Warnungen des Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Professor Wieler, unterstützt von den Virologen Professor Melanie Brinkmann, Professor Karl Lauterbach und dem Vorsitzenden des Verbandes der Intensivmediziner Dr. Janssens hat die Bundespolitik die Gesellschaft aber in eine irritierende Lockerungsdiskussion geführt, mit der sich selbstverständlich auch die Verwaltungsleitung unseres Landkreises bei ihren Eindämmungsüberlegungen auseinandersetzen muss. Es ist schwierig unter diesen Verhältnissen eine konsequente Linie durchzuhalten um sich nicht vollends in Widersprüchen zu verstricken.

Wir werden auch weiterhin darauf dringen, eine möglichst einheitliche Handhabung im Land Brandenburg zu praktizieren, da wir die Gefahr sehen, ansonsten unnötig Konfliktstoff in die Gesellschaft hineinzutragen. Im Rahmen der uns treffenden Entscheidungsnotwendigkeiten orientieren wir uns ausschließlich an der Wertigkeit der betroffenen Rechtsgüter und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die Warnung, Professor Wielers vor Augen, dass, wer fahrlässig mit den Schutzmechanismen umgehe, riskiere, dass hunderte von Menschen unnötig sterben würden, habe ich mich in der Diskussion um Osterruhe, Modellprojekte und den jüngsten Brückenlockdown in der Telefonschaltkonferenz mit den Landräten und der Landesregierung klar für einen restriktiven Kurs ausgesprochen. Ich weiß mich darin einig mit zwei Dritteln der Bevölkerung, die vor allen Dingen jetzt eine klare Strategie von den Verantwortlichen erwarten.

Ich denke das sind wir auch den vielen, in ihrer Existenz bedrohten Gewerbetreibenden, den Kulturschaffenden und nicht zuletzt den Schülerinnen und Schülern schuldig, die eine klare Perspektive erwarten, gleich wie hart die Maßnahmen die dazu notwendig sind übergangsweise ausfallen müssen.

Mit Blick auf die inzwischen völlig erschöpften Personalressourcen und den sich abzeichnenden Rückzug der Bundeswehr ist die Verwaltungsleitung auch immer weiter gezwungen, Kompromisse auch bei der Aufgabenerfüllung einzugehen.
Dabei wollen wir es, so lange es geht, vermeiden, einzelne Aufgabenbereiche insgesamt zur Disposition zu stellen, sondern werden uns bemühen, zunächst die Bearbeitungsstandards stärker an den Risiken und denkbaren Auswirkungen, die mit den Einschränkungen einhergehen, zu orientieren.

Dabei ist ein bestimmter Aufgabenkern tabu, weil er mit existenzsichernden Ansprüchen belegt ist. Das gilt beispielsweise: für Leistungsansprüche der Grundsicherung nach dem SGB II und im Jugendhilferecht nach dem SGB VIII. Das trifft aber genauso für die Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest zu. Auch die Bearbeitung von beihilferechtlichen Ansprüchen im Landwirtschaftsamt ist uneingeschränkt zu gewährleisten.

Ähnlich verhält es sich bei dem Aufgabenausschnitt in Kasse und Kämmerei, der Sorge dafür zu tragen hat, dass Rechnungen zügig bearbeitet und Zahlungen angewiesen werden. Im besonderen kreislichen Interesse liegen auch die kreislichen Investitionsvorhaben, deren planmäßige Umsetzung sowohl die heimische Wirtschaft als auch den Arbeitsmarkt stärkt. Hier ist ohnehin coronabedingt mit Bauverzögerungen zu rechnen.

Ähnlich ist nach abgestufter Priorität der Rechtsgüterschutz bei den ordnungsbehördlichen Aufgaben zu betrachten. Insofern liegt das Prä auf der Bearbeitung von Genehmigungen. Kontrollaufgaben treten dahinter zurück.

Eine herausgehobene Bedeutung für die Region hat insbesondere das Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Tesla, in welches die unteren Landesbehörden unter dem Dach der Kreisverwaltung in unterschiedlichem Grade einbezogen sind.

Selbstredend ist der demokratische Entscheidungsprozess mit einem Funktionsprivileg versehen. Dasselbe gilt für die Kommunalaufsicht, für das Wahlbüro und letztlich auch für das Rechnungsprüfungsamt. Diesbezüglich wird mit Blick aufzwingend einzuhaltende Termine und Fristen die Aufgabenerfüllung substantiell gewährleistet. Die überpflichtmäßige Beratung auch von Abgeordneten der Gemeindeparlamente ist derzeit nicht möglich. Da, wo es möglich ist, Prüfungsvorgänge zeitlich zurückzustellen, muss aber von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

Zu beachten ist, dass insbesondere der Querschnittsbereich der Innenverwaltung, das heißt Personal, Organisation, Service und EDV durch ständige Organisationsanpassungen gerade im Hinblick auf die hohe Anzahl von Mitarbeitern im Homeoffice sowie die besonderen Projekte mit logistischem Aufwand, wie die Einbindung des Landkreises in die Impfkampagne, die Organisation einer Testinfrastruktur, oder die Sicherstellung von Zugangstests in den Alten- und Pflegeheimen in ganz besonderer Weise gefordert sind.

Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass diese schwierige Phase bis zum Ende des zweiten Quartals andauern wird und dann die Erfolge der Impfstrategie und des angekündigten weiteren Lockdowns uns die nötige Entlastung verschaffen wird.

Von einer denkbaren weiteren Arbeitsverdichtung haben wir im Moment abgesehen, weil wir die in vielen Verwaltungsbereichen auch nach einem Jahr Dauereinsatz noch sehr hohe Motivation bei den Mitarbeitern nicht beschädigen wollen und weil wir dann auch Gefahr liefen, an der einen oder anderen Stelle mit dem Arbeitszeitrecht in Konflikt zu geraten.

Auch den Kreistag bitte ich Verständnis dafür zu entwickeln, dass die eine oder andere Frage bzw. der eine oder andere Auftrag auf schiebbar sind und im Moment auch nicht in der Qualität bearbeitet werden können, wie das im Regelbetrieb unserem Anspruch entspricht. Wir sollten jetzt den vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürgern, die uns an der Bürgerhotline oder auch schriftlich erreichen den Vorrang geben.

Deshalb sind alle Dezernate aufgefordert, die Aufgabenerfüllung nach den dargelegten Prioritäten bis an die Grenzen der rechtlichen Vertretbarkeit einzuschränken um die notwendigen Personalreserven für die Bewältigung der dritten Welle der Pandemie freizubekommen.

Wir greifen jetzt auf die letzten Reserven zu weil wir mit Blick auf die sich ausbreitenden Virusvarianten alle Anstrengungen unternehmen müssen um die Inzidenzwerte in einem einigermaßen beherrschbaren Rahmen zu halten.

Was das Impfen anbelangt liegt eine aufreibende Phase der Zulassung des Landkreises Oder-Spree hinter uns. Diese hat ihre Ursache darin, dass die Landesregierung die ausgewogene Berücksichtigung aller Regionen sowie der daraus folgenden kommunalpolitischen Bedeutung mit einem eigenen Impfzentrum anfangs vollkommen verkannt hat, als sie mit ihrem Hauptauftragnehmer der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg den Aufbau von nur elf Impfzentren im Land Brandenburg vereinbarte. Deshalb blieben sieben Landkreise, unter anderem der Landkreis Oder-Spree, diesbezüglich unberücksichtigt. Ausgeblendet wurde zudem der Umstand, dass wir zu den größten Flächenlandkreisen zählen – mit einer diagonalen Ausdehnung von über 90 km. Ich hatte im Übrigen auch erwartet, dass die Altersstruktur in den ländlichen Gebietsausschnitten bei dem gewählten zentralen Ansatz Eingang in die Überlegungen gefunden hätte. Aber auch nach dem verpatzten Impfstart hat keine Auseinandersetzung mit den Ursachen stattgefunden. Stattdessen hielt man stur an dem eingeschlagenen Weg fest. Dadurch ist bei der priorisierten Altersgruppe viel Vertrauen verspielt worden.

Die Kassenärztliche Vereinigung hat uns gegenüber von vornherein keinen Zweifel daran gelassen, dass ein arbeitsteiliger Einbezug der kommunalen Ebene weder ihren Vorstellungen, noch der mit dem Land getroffenen Vereinbarung bzw. der zugrundeliegenden Impfverordnung entspricht. Man hat es allerdings unterlassen, die Bevölkerung über die Zuständigkeiten, in denen sich das Impfen in Brandenburg vollzieht, entsprechend aufzuklären. Die Kassenärztliche Vereinigung hat von vornherein deutlich gemacht, dass sie darauf dränge, sobald als möglich das Impfgeschehen in die Arztpraxen zu verlagern.

Wir haben diese sehr entscheidenden Einwände gegen eine kommunale Beteiligung am Impfgeschehen auch mehrfach mündlich wie schriftlich an die Landesregierung herangetragen, von dort allerdings sehr widersprüchliche Signale erhalten. Während die Staatskanzlei uns gedrängt hat, möglichst schnell mit dem Impfen zu beginnen, hat das MSGIV uns immer wieder in einem nervenaufreibenden Zulassungsprozess hingehalten.

Die offensichtlich bestehenden Unstimmigkeiten zwischen zwei Ressorts brachen sich dann Bahn in der Organisationsänderung vom 15. März 2021 bei der das sogenannte Impfkabinett zuständigkeitsmäßig neu geordnet wurde und als Berichterstatter nunmehr der Minister für Inneres und für Kommunales fungiert.

Seit Mittwoch den 24. März 2021 wird auch im Landkreis Oder-Spree in kommunaler Regie – also Landkreis in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden – geimpft. Dies geschieht unter Einbezug des Städtischen Krankenhauses in Eisenhüttenstadt sowie des Kreiskrankenhauses in Beeskow, zudem wurde über die Gemeinde Schöneiche seitens des Bürgermeisters, Herrn Steinbrück, und der niedergelassenen Ärztin Frau Dr. Zeddies, die bereits in einer Modellpraxis impfte, ein Angebot unterbreitet, welches den westlichen Teil des Landkreises versorgt. Die Gemeinde unterstützt dabei in administrativer Hinsicht bei der Ansprache der Patienten sowie beim Terminbuchungssystem.

Unsere etwas fragile Zuständigkeit leiten wir aus einem Schreiben des Gesundheitsstaatssekretärs Ranft vom 11. März 2021 her, demzufolge unter anderem der Landkreis Oder-Spree, mit einem dort näher beschriebenen Kontingent an Impfstoff versorgt wird, wenn wir diesen Impfstoff über die Krankenhäuser anfordern.

Nachdem dieser Weg eröffnet war, haben wir uns unverzüglich mit den Geschäftsführern der kommunalgetragenen Häuser in Eisenhüttenstadt und Beeskow, Herrn Frohne und Herrn Rochow, mit der kaufmännischen Leitung des Städtischen Krankenhauses in Eisenhüttenstadt Frau Wilk sowie mit den nach und nach einzubeziehenden Hausarztpraxen in Verbindung gesetzt und das abgewandelte Impfkonzept miteinander abgestimmt. Die Bürgermeister Frank Steffen und Frank Balzer haben mit ihren Möglichkeiten unterstützt. In Beeskow stellte die Stadt eine Turnhalle als Impfzentrum zur Verfügung.

Dieser Klärungsprozess, einschließlich der Umsetzung, das heißt der Aufbau der zwei Impfstrecken in Beeskow – in Eisenhüttenstadt wird das MVZ dafür genutzt – wurde in Abstimmung mit den Bürgermeistern durch die Verwaltung innerhalb von 14 Tagen ins Werk gesetzt. In einem weiteren Schritt haben wir mit der Modellpraxis, Dr. Zeddies, in Schöneiche, mit der uns seit langer Zeit eine enge Kooperation verbindet, die dritte Impfstelle im Landkreis aufgebaut. Da unsere administrativen Ressourcen ausgeschöpft sind, war dies nur möglich, weil der Bürgermeister von Schöneiche, Herr Steinbrück, sich hier mit seiner Verwaltung beispielhaft eingebunden hat.

Wir impfen seit Mittwoch den 24. März 2021 in Eisenhüttenstadt von mittwochs bis freitags und in Beeskow im Sportzentrum am Bertholdplatz mittwochs und samstags.

In den beiden Krankenhäusern wurden die Impfstrecken außerhalb des Krankenhausbetriebes etabliert, um den Eintrag von Infektionen zu vermeiden. In Schöneiche werden dazu die Räumlichkeiten der Feuerwehr in Anspruch genommen. Um die Störungen des regulären Praxisbetriebes in Grenzen zu halten, impft Frau Dr. Zeddies am Mittwoch und am Samstag.

Viele haben uns die Frage gestellt warum nur drei Impfpunkte statt der ursprünglich im Konzept vorgesehenen fünf Impfstellen? Hierzu ist klar festzustellen, dass sich seit der Erstellung des Impfkonzeptes, also dem 14. Januar 2021 die Rahmenbedingungen mehrfach ganz entscheidend geändert haben. Zunächst ist zu bemerken, dass sich die Impfstoffversorgung nicht – wie ursprünglich angenommen – rasant gesteigert hat. Es herrscht weiterhin eine Mangelverteilung vor, so dass wir auf ein begrenztes Kontingent von ursprünglich 1.000 Dosen – zurzeit erweitert auf 1.400 Dosen pro Woche – zurückgreifen müssen.

Da die kassenärztliche Vereinigung uns auch bedeutet hat, dass sie den Einbezug ihrer Mitglieder nur sehr ungern sieht, haben wir auf die Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern zurückgegriffen. Insoweit ist allerdings zu bedenken, dass bei einer aufwachsenden dritten Welle keine Garantie dafür besteht, auch bei der Zweitimpfung jederzeit auf das ärztliche Personal eines Krankenhauses zurückgreifen zu können, denn die Ärzte werden dann nach unserer Erfahrung aus der zweiten Welle anderweitig in Anspruch genommen sein. Insofern findet unser Impfbeitrag seine Grenze an den kapazitären Möglichkeiten unserer Ärzte im Gesundheitsamt, die notfalls die Zweitimpfung auffangen müssen. Parallel zu unseren Impfbemühungen wurde aber zwischen Bundesregierung und Landesregierungen auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigung verabredet den Einbezug der Arztpraxen auf den 5. April 2021 vorzuziehen. Insofern wird das eigentliche kommunale Anliegen alle Impfwilligen auch im ländlichen Raum mit einem ortsnahen Impfangebot zu versorgen zunehmend über die Arztpraxen vor Ort abgedeckt. Im Zusammenhang mit der Etablierung kommunaler Impfzentren haben wir zudem ein eigenständiges Zugangssystem entwickeln müssen, bei dem die Arztpraxen eine wichtige Rolle spielen. Die Ärztinnen und Ärzte sprechen ihre Patienten an und vermitteln die Impfwilligen an den Landkreis, der die Impfwünsche in ein Terminierungssystem aufnimmt. In dem Maße, wie sich nunmehr die Arztpraxen in das Impfgeschehen einbinden, wird sich der Landkreis gegebenenfalls neue Zugangswege zu den Impfwilligen suchen müssen. Dies wird gegenwärtig vorbereitet und wird über die Bürgermeister, Amtsdirektoren und ihre Ortsvorsteher beziehungsweise über Feuerwehren und Vereine etabliert.

Die Organisation des Impfprozesses ist auch alles andere als trivial. Wir verimpfen bislang Biontech-Pfizer, einen Impfstoff, der, nachdem er angeliefert wurde, nur fünf Tage verimpfbar ist. Deshalb werden die Dosen dienstags angeliefert, um dann bis einschließlich Samstag zur Verimpfung zu kommen. Kompliziert wird es dann, wenn am Samstag kurz vor der Verabreichung terminierte Impfungen ausfallen, weil die Bürger nicht erscheinen und damit die Gefahr besteht, dass nicht ausreichend schnell Ersatzkandidaten innerhalb der nächsten halben Stunde zu mobilisieren sind. Denn das würde in der Konsequenz bedeuten, dass wertvoller Impfstoff verworfen werden müsste.

Die erste Störung hatten wir bereits am ersten Tag, als nämlich die fristgerecht bestellte Impfstoffmenge in Eisenhüttenstadt nicht angeliefert wurde. Statt der bestellten 500 Dosen kamen dort nur 92 Dosen an. Hier konnten sich die Krankenhäuser aber untereinander soweit unterstützen das im Laufe der Impfwoche der Ausgleich erfolgen konnte.

Da zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, die ja die etablierten Impfzentren in Frankfurt und Schönefeld betreibt und den einzelnen Landkreisen kein Informationsaustausch vorgesehen ist, kommt es selbstverständlich auch immer wieder vor, dass die Bürger von unterschiedlichen Institutionen angeschrieben werden und sich dann gegebenenfalls auch hinsichtlich des Impfangebotes örtlich anders entscheiden. Dies führt dann gegebenenfalls zu Terminausfällen, die aber bei der gegenwärtig obwaltenden Praxis nicht vermieden werden können.

Im Zuge der Verkündung der Testverordnung am 9. März kündigte Bundesminister Jens Spahn vollmundig an, dass die Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen Anspruch erhielten, einmal in der Woche auf Covid-19 getestet zu werden. Im gleichen Zusammenhang wurden verpflichtende Tests in Schulen und bei den Arbeitgebern diskutiert. Die Umsetzung wurde an die örtlichen Gesundheitsämter adressiert ohne zu überprüfen ob die Voraussetzungen für eine solche flächendeckende Testung überhaupt vorlagen. Es stellte sich dann auch ziemlich bald heraus, dass die flächendeckenden Tests bereits an den nicht verfügbaren Testkits scheiterten.

Wie abstrus dieses Anliegen war, wird schnell deutlich, wenn man eine quantitative Betrachtung der Realität anstellt. Im Landkreis Oder-Spree mit seinen 178.000 Menschen hätte man, wenn dieser Anspruch auch nur von 50 % der Berechtigten wahrgenommen würde, mit etwa 80.000 Menschen in der Woche zu rechnen, die sich testen lassen möchten. Die Zahl der Inanspruchnahme wird natürlich dadurch beeinflusst, dass mit dem Test bestimmte Zugangsprivilegien verbunden werden könnten, etwa das Einkaufen beziehungsweise den Besuch von Kulturveranstaltungen oder körpernahe Dienstleistungen betreffend.

Bei 80.000 Testungen in der Woche würde das vorausgesetzt eine Testung lässt sich in fünf Minuten abwickeln und man bekommt eine durchgängige Terminierung hin, 400.000 Minuten bedeuten. Dies entspricht 6.666 Stunden, für die geschultes Personal zur Verfügung stehen muss. Dieses geschulte Personal muss vorher eine Einweisung durch medizinisches Personal bekommen. Es muss sich darüber hinaus um zuverlässige Angestellte handeln, da diese quasi als Verwaltungshelfer eine staatliche Aufgabe durchführen und diese entsprechend bescheinigen. 6.666 Stunden bedeuten auf den Wochentag verteilt etwa 1.000 Stunden täglich Vorhalten von Testkapazitäten. Wenn diese Teststellen dann gegebenenfalls im zwei Schichtsystem 10 Stunden täglich geöffnet hätten, dann bräuchten wir bei dieser sehr eng bemessenen Berechnung allein 100 Teststellen im Landkreis Oder-Spree, die unter diesen Voraussetzungen betrieben würden. Hier fällt sofort ins Auge, dass das eine reine Illusion ist.Zusätzlich muss bedacht werden, dass bei einer Trefferquote von einem Prozent positiver Fälle bei der Testung anschließend unverzüglich ein PCR-Test durchzuführen ist. Das entspräche in etwa 800 PCR-Tests zusätzlich. 800 PCR-Tests, das entspricht etwa 70 % der Tagesleistung unseres IMD-Labors, welches für ganz Ostbrandenburg Testauswertungen vornimmt. Liegt die Trefferquote bei den entdeckten Infektionsfällen hingegen bei unter einem Prozent, stellt sich die Frage, ob der Testaufwand unverhältnismäßig ist.

Dessen ungeachtet hat bereits beim Start der Testkampagne der Apothekerverband in der Telefonschaltkonferenz mit dem Krisenstab eindeutig klargemacht, dass die Apotheken weder über die entsprechenden Räumlichkeiten noch über das Personal verfügen, um dieser Teststrategie zum Durchbruch zu verhelfen und das im Übrigen den Anschlag gebrachten ab 18 Euro einschließlich des Testkits insoweit nicht auskömmlich sei.

Erstaunlich wirkt, wie die Politik mit diesen Fakten umgeht. Denn bezogen auf die Testpflicht der Arbeitgeber wurde bei der Abfassung der neuen Eindämmungsverordnung seitens der Landesregierung dargelegt, dass man den Arbeitgebern mit Blick auf die nicht zur Verfügung stehenden Testkits eine solche Verpflichtung nicht auferlegen könne, da nach einem alten Rechtsgrundsatz Unmögliches nicht geschuldet sei.

Dessen ungeachtet treten Mitglieder der Landesregierung vor die Kamera und verkünden, die Arbeitgeber würden ja gar nicht verpflichtet zu testen, sondern sie hätten nur die Verpflichtung den Arbeitnehmern einen solchen wöchentlichen Test zu „ermöglichen“. Der Arbeitnehmer könne dafür die Bürger-Teststellen der Gesundheitsämter nutzen. So verschiebt man Verantwortung und sorgt dafür, dass die schlechte Stimmung ausschließlich auf der kommunalen Ebene um sich greift. Ich erkenne darin inzwischen ein bewährtes Muster, denn auch beim Impfen hat man sich derart aus der Verantwortung laviert. Die regierungsamtliche Testofferte nehmen einzelne Arbeitgeber auch dankbar an und richten die entsprechenden Erwartungen an den Landkreis. Ich hatte Unternehmertum bislang so verstanden, dass diese Rolle gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass man sich für alle im Betrieb auftretenden Probleme verantwortlich fühlt und dafür auch eine Lösung findet. Stattdessen soll hier jetzt ein Gesundheitsamt, das erkennbar andere Dinge zu tun hat, quasi die Fürsorge des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern wahrnehmen.

Nachdem wir den für diese Aufgabe gebundenen Mitarbeitern in der Abklingphase der zweiten Welle, eine kurze Verschnaufpause gönnen konnten, sind wir seit drei Wochen wieder dabei, die Personalbestände darauf auszurichten, dass auch sieben Tages-Inzidenzen über 200 Infektionen einigermaßen effektiv bewältigen können. Derzeit sind bis zu 170 Personen im Gesundheitsamt tätig. Allein in der Kontaktnachverfolgung sind 72 Mitarbeitende beschäftigt (11 davon sporadisch). Allein am Impfstandort Beeskow arbeiten 13 Personen an der Organisation und Logistik der Impfzentren. Vier weitere Person sind für die Zusteuerung von Impfkandidatinnen und -kandidaten in das MVZ Eisenhüttenstadt zuständig beziehungsweise beantworten alternierend Anfragen seitens dieser aus dem Bereich Eisenhüttenstadt. Darüber hinaus sind in diese Tätigkeiten auch weitere Fachämter wie das Amt für EDV und Service eingebunden. Seitens der Bundeswehr sind insgesamt 10 Personen für die Aufgabenerfüllung abgestellt.

Auch hier wird der immer wieder angekündigte Abzug der Bundeswehrsoldaten eine schwer zu füllende Lücke reißen.

Erschwerend kommt bei der Nachverfolgung hinzu, dass parallel zur Pandemie Eindämmungsroutine wir angehalten sind, unsere EDV-Anwendungen auf das vom Bund vorgegebene Programm Sormas umzustellen. Auch die Einführung der, von der Landesregierung favorisierten Luca-App für die Kontaktnachverfolgung wird derzeit geprüft. Das Gesundheitsamt wird also, auch was die organisatorischen Herausforderungen anbelangt, weiterhin in einem schweren Fahrwasser bleiben. Die Leitung des Gesundheitsamtes ist zudem seit Weihnachten auf die Dezernentin Frau Zarling und den Landrat verlagert, da, wie sie der Märkischen Oderzeitung entnehmen konnten, der Amtsleiter nach Weihnachten selbst an Covid-19 erkrankte und für sechs Wochen ausfiel. Herr Dr. Saldana-Handreck hat diese Infektion auch noch immer nicht ganz folgenlos überwunden. Dies bedeutet eine besondere Belastung, die zu der Leitungsaufgabe, die sich im Anforderungsprofil durch die ständige Aufgabenerweiterung vollständig verändert hat, hinzutritt. Wir sind deshalb übereinstimmend zu der Vereinbarung gekommen, dass Herr Dr. Saldana-Handreck von der Leitung entbunden wird und sich voll auf die Aufgaben des amtsärztlichen Dienstes konzentrieren wird. Hinsichtlich der Leitung des Gesundheitsamtes nach Corona, wird zu klären sein, mit welcher Gewichtung die medizinische und die verwaltungsrechtliche Qualifikation in dieser Funktion repräsentiert sein müssen. Um hier eine sachgerechte Einschätzung vornehmen zu können, habe ich für sechs Monate einen erfahrenen Mitarbeiter und Prüfer aus dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt gewonnen, der die organisatorischen Anforderungen, die mit der Koordination der peripher wahrgenommenen Aufgabeninhalte an mehreren Verwaltungsstandorten durchdringen und uns einen Organisationsvorschlag machen wird.

Seit dem 15. März beobachten wir ein Infektionsgeschehen auf der Tesla-Baustelle. Es handelt sich immerhin um eine der größten Baustellen in Deutschland. Wir hatten es dort mit einem Ausbruch zu tun, der recht rasant aufwuchs. Als schwierig hat sich dabei herausgestellt, dass die Anschriften der ausländischen Mitarbeiter, die über Subunternehmer dort beschäftigt sind, uns nicht ohne Weiteres zur Verfügung gestellt werden konnten, wir aber verpflichtet sind, die Quarantäne in deutschen Unterkünften zu überwachen.

Wir haben es auch mit möglichen Einträgen aus Hochrisiko- beziehungsweise Virusvariantengebieten zu tun. Andererseits finden wir bei Tesla noch keine durchgebildete Unternehmensorganisation. Vieles ist hier noch im Aufbau. Wir haben deshalb umgehend die Fachaufsicht im MSGIV mit einbezogen. Da ein solch komplexes Geschehen immer die Gefahr in sich birgt, außer Kontrolle zu geraten und unser Gesundheitsamt bei der gegenwärtigen Anspannung zu überfordern. Inzwischen ist durch das Ruhen der Arbeiten über Ostern eine deutliche Entspannung eingetreten. Ein entsprechendes Testregime wurde seitens des Unternehmens installiert. Unseren Anordnungen kommt das Unternehmen zügig nach. Der ursprüngliche Ausbruch ist inzwischen im Wesentlichen saniert. Die Gefahr weiterer Infektionen liegt aber in der Natur einer Großbaustelle. Insofern werden wir gemeinsam mit dem Unternehmen ein wachsames Auge auf die Entwicklung haben.

II. Landesplanerisches Konzept – Entwicklung des Umfeldes der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide

Entsprechend der im Mai 2020 erklärten Absicht, sollten in enger Zusammenarbeit zwischen der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg und den direkt betroffenen Kommunen die Auswirkungen der Ansiedlung von Tesla frühzeitig analysiert, die entsprechenden Bedarfe, Chancen und Herausforderungen bewertet und die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Gewerbeflächen und Infrastrukturerfordernisse gemeinsam abgeleitet und umgesetzt werden.

Das Tesla-Umfeldkonzept wurde am 30. März 2021 durch den Infrastrukturminister Beermann im Beisein der einzubeziehenden Hauptverwaltungsbeamten aus Berlin und Brandenburg in einer Videokonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die vorgenannten Strukturaspekte haben allerdings in sehr unterschiedlicher Ausführlichkeit im Umfeldkonzept Niederschlag gefunden. So sind insbesondere die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anpassung der verkehrlichen Infrastruktur nur sehr rudimentär umrissen und mit kurzen Statements abgegolten worden.

Dies ist unbefriedigend, da der bisherige Rekrutierungsprozess von Tesla erwarten lässt, dass ein nennenswerter Belegschaftsanteil seinen Wohnsitz in Berlin wählen wird. Deshalb wird die technische Infrastruktur (Schiene und Straße) zwischen Berlin und dem Produktionsstandort in besonderer Weise in Anspruch genommen werden. Dies bereits auch vor dem Hintergrund, dass der in dieser Frage vorrangig berührte Landkreis Oder-Spree gegenwärtig keine nennenswerten Wohnraumangebote offerieren kann. Insofern muss man sich ohnehin auf größere Pendlerbewegungen einstellen, was besondere Anforderungen an die zügige Anpassung der verkehrlichen Infrastruktur stellt.

Da die Rekrutierung der Masse der Produktionsmitarbeiter gerade erst begonnen hat, lassen sich zudem keine gesicherten Aussagen darüber treffen, zu welchem Anteil die Mitarbeiter täglich ein- und auspendeln werden bzw. wie viele Mitarbeiter der Region entstammen und damit bereits über Wohnraum verfügen.

Auch das dem Umfeldkonzept zugrundeliegende CIMA-Gutachten kann sich hier nur auf Erfahrungswerte, die an anderen Automobilstandorten gewonnen wurden, stützen. Anregungen von kreislicher Seite den Rekrutierungsprozess intelligent auf die infrastrukturellen Gegebenheiten abzustimmen, haben bislang weder auf der Landesebene noch bei dem eigentlich interessierten Unternehmen selbst Gehör gefunden. Da das Unternehmen selbst offensichtlich auf Sicht fährt, waren die Gutachter des zugrundeliegenden CIMA-Gutachtens auf branchenspezifische Annahmen angewiesen.

Darüber hinaus wurde der Zuzug bezogen auf die unterschiedlichen Ausbaustufen in Szenarien entwickelt.

Die Prognosen besagen, dass der überwiegende Anteil der zuziehenden Mitarbeiter ihren Wohnraum in Berlin (4.473 Mitarbeitende) haben wird. Im Weiteren werden 1.809 Personen dem engeren Bezugsraum sowie 908 Personen dem weiteren Bezugsraum zugeordnet. Nach der Einschätzung von CIMA kann die Stadt Frankfurt (Oder) mit einem Zuzug von 839 Personen rechnen. Die aufgezeigten Daten umfassen dabei alle Folge- und Wachstumseffekte der Ansiedlung am Ende der ersten Ausbaustufe unter Zugrundelegung von 12.000 Mitarbeitenden.

Bezogen auf die Kommunen des Landkreises Oder-Spree ergeben sich aus der Prognose von CIMA folgende Verteilungsmöglichkeiten:

Tabellarische Darstellung der kommonalen Verteilungsmöglichkeiten aus der CIMA-Prognose. Zu finden in der PDF-Version des Geschäftsberichtes auf Seite 13. Die sich aus der Prognose von CIMA ergebenen Verteilungsmöglichkeiten, bezogen auf die Kommunen des Landkreises Oder-Spree.

Entsprechend der Einschätzung der kommunalen Steuerungsgruppe in ihrer Studie „Grow Together“ aus dem Frühjahr 2020 geht auch das vorliegende Papier von einem zeitverzögerten Zuzug aus.

Hinsichtlich des Ansiedlungsverhaltens sei allerdings der ausschlaggebende Lenkungsfaktor, die konkret zur Verfügung stehenden Wohnraumangebote. Insofern einzelne Kommunen keinen Wohnraum anbieten könnten würden andere Kommunen, je nach Sicht – diese Belastung abfedern müssen bzw. davon profitieren.

Mit Blick auf die ausgeführte Priorisierung zur Schaffung von Wohnraum entlang der RE1-Linie wird leider komplett ausgespart, wie sich das Wohnraumangebot in den einzelnen berührten Städten und Gemeinden entwickeln wird und welche weitergehenden Anbindungsbedarfe, unter anderem an die Hauptverkehrsstraße der Linie RE1, bestehen.

Kritisch zu hinterfragen ist dabei auch die unterstellte Annahme, dass sich ein Großteil des Verkehrs über den Schienenpersonennahverkehr vollziehen wird. Nach Aussage des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) soll die zusätzliche Belastung durch eine Taktverdichtung auf der Hauptverkehrsstrecke aufgefangen werden.

In diesem Zusammenhang sei allerdings noch einmal dargestellt, dass bereits vor der Ansiedlungsentscheidung von Tesla eine Taktverdichtung der Linie RE1 beschlossen wurde (Mai 2019). Den Anlass dafür gab aber die bereits gegebene Überlastung der Regionalexpresslinie insbesondere in den Zeiten der üblichen Pendlerbewegung.

Das vorliegende Konzept legt nunmehr einen Anteil von 40 Prozent der Arbeitnehmer mit Wohnort in Berlin zugrunde. Dies bedeutet, dass beim Schichtwechsel insbesondere in den Morgenstunden zwischen 5:00 Uhr und 7:00 Uhr zusätzliche Spitzen auf dieser Linie und zwar in beiderlei Richtungen abzufangen sind.

Wie im Konzept festgehalten, ist die gegenwärtige verkehrliche Situation in der Stadt Erkner als äußerst kritisch zu betrachten. Deshalb hat die kommunale Steuerungsgruppe im Rahmen ihrer Studie aus dem Frühjahr 2020 den Bau einer Ortsumfahrung in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau gefordert. Diese Forderung wurde seitens der Stadt Erkner, des Amtes Spreenhagen und des Landkreises Oder-Spree bis zuletzt immer wieder thematisiert.  Bis heute liegen jedoch keine Äußerungen dazu vor, ob die Planung dazu ernsthaft ins Auge gefasst wird. Lediglich wurde in Aussicht gestellt, dass es Gespräche hierüber mit dem Landesbetrieb Straßenwesen gibt.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass das Tesla-Umfeldkonzept und das zugrundeliegende CIMA-Gutachten die Studie der kommunalen Steuerungsgruppe aus dem Frühjahr 2020 in den wesentlichen Punkten bestätigen.

Mit Blick auf die langen Planungsvorläufe im Infrastrukturbereich, insbesondere, wenn Planfeststellungsverfahren erforderlich werden, muss man zur Kenntnis nehmen, dass das Brandenburgische Infrastrukturministerium den Ball in das Spielfeld der lokalen Kommunen geschossen hat, die für die Planungen im Wohnungsbau und bei der sozialen Infrastruktur zuständig sind. Hilfreich ist allerdings insoweit die neue Förderrichtlinie zur Unterstützung gemeindlicher Planungsvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus und der sozialen Infrastruktur.

Wenn die Region Wert darauflegt, an den Wachstumsimpulsen der Tesla-Ansiedlung angemessen teilzuhaben, liegt es jetzt bei uns unseren kommunalpolitischen Einfluss dahin geltend zu machen, dass die entsprechenden Weichenstellungen auf der lokalen Ebene erfolgen.

Wir sollten dabei aber auch die Landespolitik nicht aus der Verantwortung lassen, denn die Zusagen die Anfang 2020 an die Region und ihre Bevölkerung gemacht wurden müssen eingehalten werden. Ansonsten werden diejenigen die dieses zukunftsträchtige industrielle Ansiedlungsvorhaben aktiv unterstützt haben unglaubwürdig.

III. Übergabe des Neubaus der Spree-Oberschule in Fürstenwalde Süd durch das federführende Dezernat III Bauen, Ordnung um Umwelt an die Schulleitung

Trotz Corona und doch mit kleiner pandemiebedingter Verzögerung können die Schüler der Spree-Oberschule ihre neue Lehrstätte am künftigen Bildungscampus in der Beeskower Straße in Fürstenwalde beziehen. Seit der Grundsteinlegung sind ziemlich genau zwei Jahre vergangen, in denen etwa 13 Millionen Euro in das Schulgebäude, 3,2 Millionen Euro in die Schulsporthalle und weitere 1,4 Millionen Euro für die Außenanlagen verbaut werden konnten.

Der Neubau der Spree-Oberschule wird künftig bis zu vier Klassen pro Jahrgang und damit eine maximale Anzahl von bis zu 450 Schülerinnen und Schülern aufnehmen können. Mit dieser höheren Aufnahmekapazität können die Bedarfe im Bereich Fürstenwalde gedeckt werden und die Schülerinnen und Schüler müssen nicht mehr auf Oberschulen in Bad Saarow oder gar Storkow ausweichen. Die alten Schulgebäude hatten eine maximale Aufnahmekapazität von 360 Schülerinnen und Schülern. Der Neubau wurde komplett neu ausgestattet und verfügt über insgesamt 40 interaktive Displays, 106 Desktopcomputer und 47 Notebooks, so dass nahezu jeder für den Unterricht genutzte Raum mit modernster Medientechnik ausgestattet ist. Mit dem Neubau stehen der Spree-Oberschule jetzt auch eine eigene Zweifeld-Schulsporthalle und eigene Außensportanlagen zur Verfügung, so dass die Schülerschaft jetzt keine weiten Wege zum Schulsport mehr hat. Mit der Errichtung des Neubaus verbessern sich die Beschulungs- und Lernbedingungen für Schülerschaft als auch für den Lehrkörper erheblich. (Seitens des Schulverwaltungsamtes sind etwa 1,5 Millionen Euro in die Ausstattung geflossen.)

Das entstehende Schulzentrum wird nach Fertigstellung des Grundschulteils und des Neubaus der Regine-Hildebrandt-Schule einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Schullandschaft in der Stadt Fürstenwalde/Spree leisten.

IV. Auswirkungen auf das Landwirtschaftsamt im Dezernat IV in Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest

Die Auswirkungen der ASP Restriktionen zeigen sich in den Anträgen zur Entschädigung durch die Grundstücksnutzer. Neben Landwirten und Forstbetrieben sind insbesondere Jagdausübungsberechtigte Antragsteller. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind im Landwirtschaftsamt insgesamt 50 Anträge auf Entschädigungen eingegangen. Die Antragssumme beläuft sich auf etwa 817.000 Euro. Die Prüfung und Abarbeitung ergaben in der Regel einen grundlegenden Anspruch. Die Entschädigungspositionen wurden im Vorfeld mit den Ministerien MLUK und MSGIV abgestimmt. Derzeit liegen dem Landwirtschaftsamt Anträge aus nachfolgenden Bereichen vor:

  • 19 Anträge aus der Landwirtschaft
  • 7 Anträge Forstwirtschaft
  • 22 Anträge Jagd
  • 2 sonstige Anträge

Es wurden bisher 19 Anträge mit einer Gesamtsumme von 582799 Euro bewilligt, davon 436008 Euro im landwirtschaftlichen Bereich, im Forstbereich 139976 Euro und bei den Jägern wurden bislang 6814 Euro bewilligt.

Darüber hinaus werden weitere Folgeanträge insbesondere von Landwirten erwartet, da durch die vorgeschriebenen Jagdschneisen und Zauneinschränkungen ein erhöhter Umfang an Flächen nicht bestellt und abgeerntet werden kann.

Schwerpunkt im März und im April sind die Auszahlung der Fördermittel für die Umsetzung der Kulturlandschaftsprogramme für das Verpflichtungsjahr 2020 (wie Ökobetriebe und Extensivierungsmaßnahmen). Es wurden bisher 1,9 Millionen Euro an insgesamt 92 Betriebe ausgezahlt. Das entspricht rund 60 Prozent der beantragten Fördersumme. Ab 5. April ist die Antragstellung der Agrarförderung 2021 wieder im Online-Verfahren möglich. Bis 15. Mai haben die Betriebe die Möglichkeit, die EU-Mittel über den Webclient zu beantragen. Diese Mittel sollen im Dezember ausgezahlt werden. Die diesjährige Anleitung der Landwirte im Spreepark musste leider ausfallen. Dafür werden umso mehr die digitalen Möglichkeiten genutzt.

Als weiterer Aufgabenschwerpunkt musste bis zum 31. März 2021 die Sicherung der behördlichen Verlängerung der Jagdscheine vorgenommen werden. Hierbei führten besonders die Herausforderungen, die sich aus der Eindämmungsverordnung sowie den Bestimmungen zur Bekämpfung der ASP ergaben, aber auch eine steigende Zahl von Antragstellern aus Frankfurt/Oder zu einem erhöhten Arbeitsaufwand für die verantwortlichen Mitarbeiter. Aktuell werden die Abschusspläne für das kommende Jagdjahr mit den Jagdbeiräten abgestimmt beziehungsweise bestätigt.

V. Aktuelle Informationen zum Projekt „Breitbandausbau im Landkreis-Oder-Spree“

Am 22. April 2021 wird nach intensiver Vorbereitung hinsichtlich der Erarbeitung der Genehmigungsplanung der Spatenstich für den Breitbandausbau im Landkreis Oder-Spree vollzogen. Der Spatenstich bildet den Auftakt für einen breit angelegten Umsetzungsprozess in den Städten und Gemeinden des Kreises. So haben bereits Bauanlaufberatungen in der Stadt Erkner, im Amt Odervorland und in der Gemeinde Grünheide (Mark) stattgefunden. Weitere Beratungen werden in Kürze im Amt Spreenhagen und im Amt Scharmützelsee erfolgen.

Parallel dazu ist die Herstellung von Glasfaser-Hausanschlüssen bereits angelaufen. So sind Tiefbaubaufirmen, die mit der Telekom zusammenarbeiten unter anderem in Eisenhüttenstadt und Gosen-Neu Zittau aktiv im Einsatz. Auch in Fürstenwalde ist der Baustart für Hausanschlüsse von der Telekom bereits angezeigt worden. Ebenfalls in unmittelbarer Abstimmung hierzu werden die Baumaßnahmen zur Herstellung des vorgelagerten Infrastrukturnetzes vorbereitet.

Vor diesem Hintergrund endet Ende April beziehungsweise Anfang Mai auch die Eigentümerakquise für die Antragstellung eines kostenlosen Glasfaseranschlusses. In diesem Zusammenhang sind von der Verwaltung Eigentümer von fast 8.600 Adressen angeschrieben worden, so dass knapp 9160 Haushalte und 525 Unternehmen künftig von einer schnellen Internetanbindung profitieren können. Voraussetzung hierfür jedoch ist, dass die Antragstellung fristgemäß erfolgt. In vielen Gemeinden haben wir eine überdurchschnittlich hohe Rücklaufquote (größer 70 Prozent) zu verzeichnen, während in einigen wenigen noch „nachgebessert“ werden könnte. Mit Blick auf den Projektrealisierungsplan, der die Fertigstellung des Vorhabens für Ende 2022 avisiert, wird der Zeitplan derzeit eingehalten.

VI. Kostenentwicklung bei den Maßnahmen zur Krisenbewältigung der Coronapandemie und der Afrikanischen Schweinepest

Auch wenn weiter der Grundsatz gilt, dass man Kosten zur Bewältigung einer Krise wegen derer dynamischen Entwicklung nicht planen kann, hat sich die Vorsorge im Haushalt schon als gut erwiesen. Die pauschale Zuweisung aus Landesmittel zur Krisenbewältigung wurde, soweit sie nicht verbraucht war (rund 2 Millionen Euro), als Rest vorgetragen, so dass bisher sehr flexibel von der Kämmerei auf die Mittelanforderungen aus der Gesundheitsverwaltung reagiert werden konnte und Deckung im Haushalt gewährleistet ist. Die pauschale Zuweisung des Landes gemäß der Richtlinie Kommunaler Rettungsschirm belief sich auf rund 3 Millionen Euro. Hiervon wurden 2020 rund 860.000 Euro verbraucht, so dass Anfang des Jahres noch rund 2 Millionen Euro für Ausgaben zur Krisenbewältigung zur Verfügung standen.

Die Dynamik, insbesondere die Einrichtung der Schnelltestzentren, führt zu einer stärkeren Inanspruchnahme der finanziellen Mittel. Da die Landkreise mit der Organisation dieser Aufgabe betraut wurden, musste die Beschaffung von Schnelltest finanziert werden. Dies ist auch Gegenstand der heutigen Beschlussvorlage. Da dieser eine Kostenübersicht beiliegt, möchte ich hier nicht weiter ins Detail gehen. Damit sind dann dieses Jahr im ersten Quartal bereits schon 770.000 Euro im Aufwand zu verbuchen. Zur Verfügung stehen aus dieser Haushaltsposition damit noch rund 1,4 Millionen Euro.

Der finanzielle Aufwand für die Bewältigung des Krisengeschehens ASP ist erheblich größer. Der bisherige Gesamtaufwand (und Auszahlungen) beläuft sich jahresübergreifend auf rund 10,5 Millionen Euro. Daneben sind bereits weitere Finanzmittel in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro gebunden, wo die Beschaffung bereits läuft beziehungsweise beauftragt ist, so dass nach bisherigen Stand insgesamt 16,1 Millionen Euro aufgewandt werden mussten.

Dagegen sind die Erträge aus Erstattungen vom Land und einem Nachbarkreis zu stellen, die mittlerweile eintreffen. Der Landkreis Spree-Neiße hat 456.841,23 Euro Aufwand für den Zaunbau auf seinem Gebiet erstattet. Zusammen mit den bisherigen Erstattungen und Abschlagszahlungen des Landes Brandenburg ergibt sich ein vorläufiger Betrag von rund 5,85 Millionen Euro. Damit verbleibt ein vorläufiger Saldo von rund 10,3 Millionen Euro, der noch offen ist. Die Kämmerei wird über die weitere Entwicklung zu diesem Punkt unterrichten.

Datum: 15. April 2021