Blauzungenkrankheit (BTV-8): Restriktionszone reicht bis in den Landkreis Oder-Spree
Nach dem amtlichen Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand im Landkreis Meißen (Sachsen) erstreckt sich die eingerichtete Restriktionszone auch bis in das Land Brandenburg. Davon ist auch der Landkreis Oder-Spree betroffen. Für Tierhalterinnen und Tierhalter gelten damit besondere Vorgaben für die Verbringung empfänglicher Tierarten.
Der bestätigte Ausbruch in Sachsen hat zur Folge, dass gemäß EU-Recht in einem Gebiet mit einem Mindestradius von 150 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb Verbringungsbeschränkungen gelten. Dieses Gebiet umfasst neben Sachsen unter anderem Teile der Länder Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Regelungen zur Verbringung von Tieren
Innerhalb der Restriktionszone dürfen für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere – dazu zählen insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas sowie weitere Wiederkäuerarten – nur unter bestimmten Voraussetzungen in BTV-8-freie Regionen innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden.
Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie Transporte zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb des 150km-Radius weiterhin ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Symptome der Erkrankung zeigen. Die Grenzen der genannten Restriktionszone können auf derKarte des Landes Brandenburg eingesehen werden.
Detaillierte Informationen zu den jeweils geltenden Voraussetzungen erhalten Tierhalterinnen und Tierhalter auf der Internetseite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/blauzungenkrankheit).
Die genannten Einschränkungen gelten ausschließlich für den Serotyp BTV-8. Für den Serotyp 3 (BTV-3) bestehen weiterhin keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.
Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme
Der wirksamste Schutz vor der Blauzungenkrankheit ist die Impfung. Dabei ist zu beachten, dass Impfstoffe serotypspezifisch wirken und keine Kreuzimmunität besteht. In den vergangenen Jahren wurde überwiegend gegen den Serotyp 3 geimpft, sodass diese Tiere derzeit nicht gegen BTV-8 geschützt sind.
Tierhalterinnen und Tierhalter werden daher dringend gebeten, ihre Tiere weiterhin gegen BTV-3 zu impfen und zusätzlich die Impfung gegen BTV-8 durchführen zu lassen. Die Grundimmunisierung sollte möglichst vor Beginn der Gnitzensaison (Mai/Juni) abgeschlossen sein.
In Brandenburg wird die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit durch die Tierseuchenkasse finanziell unterstützt. Bezuschusst werden der Impfstoff, die Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr. Voraussetzung ist unter anderem die Eintragung der Impfungen in der HIT-Datenbank, die vollständige Beitragszahlung zur Tierseuchenkasse und ein ordnungsgemäß ausgefüllter Beihilfeantrag.
Hintergrund zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht wird. Betroffen sind vor allem Rinder und Schafe, aber auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer. Die Übertragung erfolgt nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über infizierte Gnitzen (blutsaugende Insekten).
Typische Krankheitsanzeichen sind unter anderem Fieber, Lahmheiten, Apathie sowie Schleimhautveränderungen. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch, Milch und Milchprodukte können uneingeschränkt verzehrt werden.
Weitere Informationen:
Aktuelle Informationen, eine Übersicht der betroffenen Gebiete sowie eine Karte der Restriktionszone finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums. Fachliche Informationen zur Blauzungenkrankheit stellt zudem das Friedrich-Loeffler-Institut bereit. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree.
Datum: 22. Dezember 2025