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Änderung der Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtes für Recht, Ordnung und Straßenverkehr am Standort Fürstenwalde

Blick in die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle

Das Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr am Standort Fürstenwalde, Hegelstraße 23a, passt ab dem 10. November 2025 seine Sprechzeiten an. Ziel der Änderung ist es, die Erreichbarkeit der Behörde weiter zu verbessern und den Service für Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerecht zu gestalten.

Neue Sprechzeiten ab 10. November 2025

  • Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

An den Tagen Mittwoch bis Freitag beginnt der Publikumsverkehr künftig eine Stunde früher. Die Anpassung der Öffnungszeiten erfolgt auf Grundlage praktischer Erfahrungen, insbesondere aus der Auswertung der Sommersprechzeiten. Dabei hat sich gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit schätzen, bereits vor 9:00 Uhr Termine wahrzunehmen.

„Mit der neuen Regelung reagieren wir auf die tatsächlichen Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden und schaffen mehr Möglichkeiten, Anliegen zeitnah zu erledigen“, erläutert Amtsleiter Thomas Rutert.

Hinweise zur Kfz-Zulassung

Eine persönliche Vorsprache in der Kfz-Zulassung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen hiervon sind folgende Anliegen:

  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Abmeldung wegen Diebstahls
  • Umkennzeichnung bei Diebstahl
  • Erneuerung von Kennzeichen, Siegeln oder Plaketten wegen Beschädigung
  • Verlängerung eines roten Fahrzeugscheinhefts

Es wird empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden und eine sachgerechte Bearbeitung zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) weisen wir darauf hin, dass sich auch private Drittanbieter etabliert haben, die Online-Dienstleistungen rund um die Zulassung anbieten. Diese Angebote stammen nicht von der Zulassungsstelle des Landkreises Oder-Spree. Bitte informieren Sie sich daher sorgfältig über Kosten und Seriosität der jeweiligen Anbieter.

Weitere Informationen erhalten Sie unter auf der Website ikfz.brandenburg.

Hinweise zur Führerscheinstelle

Rund um den jährlichen Stichtag am 19. Januar für den Pflichtumtausch von Führerscheinen kommt es erfahrungsgemäß zu einer hohen Auslastung der personellen Kapazitäten. Dies kann zu verlängerten Wartezeiten und eingeschränkter Terminverfügbarkeit führen.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wird gebeten, den Antrag auf Umtausch eines deutschen Führerscheins einschließlich des Kontrollblattes sowie aller erforderlichen Unterlagen (biometrisches Passbild, Kopie des Ausweisdokuments, Kopie des Führerscheins) postalisch an die Führerscheinstelle zu übersenden.

Kontakt

Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr
Landkreis Oder-Spree – Standort Fürstenwalde
Hegelstraße 23a
Telefon: 03361 599 3050
E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-oder-spree.de

Datum: 29. Oktober 2025