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Voraussetzungen für Entnahme von Schwarzwild in ASP-Kerngebieten werden geschaffen

Die Maßnahmen zur Entnahme von Schwarzwild in den Kerngebieten des Seuchengeschehens der Afrikanischen Schweinepest können erst beginnen, wenn deren innere und äußere Begrenzung durch festen Zaun abgeschlossen ist, dies in der Sachverständigengruppe des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beschlossen und per Erlass in geltendes Recht umgesetzt wurde. Auf dieser Grundlage werden die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter mit den unteren Jagdbehörden der betroffenen Kreise die konkrete Umsetzung für die spezifischen Situationen in den einzelnen Jagdgebieten mit den Forstbetrieben und den verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten abstimmen. Damit ist für das erste Kerngebiet im Laufe der kommenden Woche zu rechnen!

Wir bitten dafür auch alle Bürger um Verständnis und Mitwirkung durch Einhaltung der Anordnungen gemäß Allgenmeinverfügung:

  • Das Kerngebiet nur befahren, wenn es zwingend erforderlich ist!
  • Wald und Flur im Kerngebiet nicht betreten!
  • Die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen nicht behindern!

DVM Senger
Amtstierärztin

Datum: 12. November 2020