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Landwirtschaftsministerium startet Abgabeprämie für Schwarzwild

Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen, müssen die Wildschweinbestände weiter reduziert werden. Ab heute (9. November 2020) wird erlegtes und nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus den Pufferzonen der ASP-Gebiete angenommen. Die Landkreise haben dafür Abgabestellen eingerichtet.

Die oberste Jagdbehörde im Landwirtschafts- und Umweltministerium Brandenburg zahlt für Wildschweine mit einem Gewicht bis 30 Kilogramm eine Abgabeprämie von 30 Euro, für Schwarzwild ab 30 Kilogramm 50 Euro. Alle in einer Sammelstelle abgegebenen Tierkörper werden auf ASP beprobt und anschließend unschädlich beseitigt.

Sammelstellen

Die Landkreise haben gemeinsam mit dem Landesforstbetrieb und weiteren privaten und kommunalen Forstbetrieben Sammelstellen eingerichtet. Für den Landkreis Märkisch Oderland werden die Orte der Sammelstellen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Frankfurt (Oder)
  • Stadtförsterei Frankfurt (Oder)
    Eduardspring 1
    15234 Frankfurt (Oder)
    Telefon: 033605 5147
    Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Oder-Spree
  • Wildsammelstelle Beerenbusch
    Forsthaus Beerenbusch 1
    15518 Berkenbrück
    Telefon: 0151 19455874
    Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag von 08:00 bis 10:00 Uhr
  • Wildsammelstelle Müllrose
    Landeswaldoberförsterei Müllrose
    Kirchsteig 3
    15299 Müllrose
    Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 bis 10:00 Uhr

In den ASP-Restriktionszonen, in denen die Jagd weiterhin erlaubt und erforderlich ist, ist es aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig, Wildschweinfleisch zu vermarkten. Damit die Wildschweinpopulation dennoch sinkt, finanziert das Landwirtschaftsministerium die Abgabeprämie. Sobald die Jagd in den gefährdeten Gebieten freigegeben wird, können auch Wildschweine aus diesen Bereichen (außer weiße Zonen) abgegeben werden. Zurzeit ist die Jagd im gefährdeten Gebiet jedoch noch untersagt.

Die Jagdausübungsberechtigten erhalten die Abgabeprämie von den Landkreisen. Diese wird zum Jagdjahresende bei den unteren Jagdbehörden mit dem im Internet verfügbaren Formular beantragt und anschließend ausgezahlt. Die bereits bestehende Erlegungsprämie für Schwarzwild mit 50 Euro pro erlegtes Stück über den Streckenzahlen des Referenzjahres 2015/16 wird auch für die abgegebenen Stücke weiter angerechnet.

Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg

Datum: 9. November 2020