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Amtstierärztin: Wir sind definitiv nicht am Ende der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Im Mai konnten im Landkreis Oder-Spree zwei zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen ausgewiesene Kerngebiete aufgehoben werden. Dass die Tierseuchenbekämpfung nicht nur eine Richtung kennt, zeigen aber gegenläufige Nachrichten aus anderen Landkreisen in Brandenburg über neue positive ASP-Befunde. Auch in einem Hausschweinbestand in der Uckermark wurde die Seuche kürzlich festgestellt. „Wir sind definitiv noch nicht am Ende der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest angekommen“, lässt Petra Senger, Amtstierärztin des Landkreises Oder-Spree, keinen Zweifel an den weiter bestehenden Herausforderungen. Es gehe darum, die Erfolge der letzten 22 Monate, an denen die intensive Arbeit der Jäger entscheidenden Anteil habe, nicht durch „ein Laufen lassen" auf das Spiel zu setzen. In Schreiben, die in diesen Tagen an Jäger und Landwirte gegangen sind, dankt die Kreisverwaltung ihnen für die bisherigen Anstrengungen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und sensibilisiert alle Beteiligten für die weitere strikte Umsetzung der am 21. Mai 2022 in Kraft getretenen Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree.

Eine Schlüsselrolle kommt der damit angeordneten vollständigen Entnahme des Schwarzwildes in der Weißen Zone, im Schutzkorridor und allen Kerngebieten zu. Zuständig dafür sind die Jagdausübungsberechtigten. Die Entnahme kann entsprechend dem Leitfaden des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP-Bekämpfung per Fallenjagd, als Einzeljagd sowie durch Bewegungs- und Erntejagden erfolgen. Die letztgenannten Jagden sind der Unteren Jagdbehörde mindestens 10 Tage vor Beginn anzuzeigen. Bis September, Oktober 2022 liegt der Hauptfokus der Entnahme des Schwarzwildes neben dem Spreetal und den Gewässerläufen bei den landwirtschaftlichen Flächen. Wichtig für den Erfolg sei, dass die Landwirte und die Jäger ständig im Kontakt über den Schwarzwildbestand in den Revieren stünden, wird im Schreiben der Kreisverwaltung hervorgehoben.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unterstützt die jagdlichen Maßnahmen durch regelmäßiges Abfliegen der Flächen mit Drohnen und Hubschraubern. Besonders im Blick sind dabei einstige Hotspots der Afrikanischen Schweinepest. Ergänzt wird die Flächenauswahl für das Monitoring aus der Luft zudem durch Hinweise der Jäger auf Flächen, die zeitnah überflogen werden sollten.

Neben der verstärkten Entnahme durch die Jagdausübungsberechtigten sollte jeder, der in der Natur unterwegs ist, die Maßnahmen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes durch Akzeptanz unterstützen und den Verschluss der Tore in den Zäunen um die Restriktionszonen sicherstellen. Schäden an Zäunen bitte umgehend an die E-Mailadresse asp-zaun@l-os.de melden.

Die aktuellen Maßnahmen ordnen sich in eine dreistufige Ausstiegsstrategie ein, die die Tilgung der Tierseuche zum Ziel hat. In der ersten Phase ist die Aufhebung von Kerngebieten möglich, wenn drei Monate lang kein positiver ASP-Befund festgestellt wurde und die Schwarzwildpopulation auf maximal 20 Prozent des ursprünglichen Bestandes reduziert wurde. Daran schließt sich – wie jetzt im Landkreis Oder-Spree – eine sechsmonatige Screening-Phase mit weiterer gezielter Fallwildsuche und der nahezu vollständigen Entnahme des detektierten Schwarzwildes an. Erst wenn das erreicht ist, kann bei der Europäischen Union der Antrag zur Aufhebung der Sperrzonen I und II erfolgen. Zuletzt folgt eine dreimonatige Bestätigungsphase, an deren Ende die Aufhebung der Sperrzonen durch EU-Beschluss möglich ist.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 14. Juli 2022