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Schulentwicklungsplanung

Gemäß § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes ist die Schulentwicklungsplanung eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Schulentwicklungsplanung stellt den Bestand, die Struktur und die Entwicklung der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Landkreis dar. Die Betrachtung der einzelnen Schulstandorte beschränkt sich dabei auf die Entwicklung der Schülerzahlen und die materiellen Bedingungen. Die breit gefächerten inhaltlichen Angebote der Schulen finden keine Berücksichtigung, da dies den Rahmen der geforderten Planungsunterlagen in hohem Maße übersteigen würde.