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Einreichen der elektronischen Bauvorlagen

Ein verbesserter Bürgerservice und beschleunigte Baugenehmigungsverfahren ist auch uns wichtig. Im Rahmen der Einführung des „Elektronischen Baugenehmigungsverfahrens“ im Land Brandenburg ist es seit November 2016 zwingend erforderlich sämtliche Bauvorlagen neben der Papierform auch in elektronischer Form (in unserem Landkreis als CD/DVD) einzureichen.

Hinweis

Damit Sie sich jederzeit über den Verfahrensstand Ihres Bauantrages informieren können nutzen Sie doch unser Auskunftssystem: Bauen Online. Ihren Zugang beantragen Sie über die E-Mail-Adresse: bauenonline@l-os.de

Allgemeines

Die Bauherrin oder der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die elektronische Form der Bauvorlagen jeweils mit den Papierexemplaren übereinstimmt. Mit Unterschrift auf dem Bauantrag wird eine Übereinstimmungserklärung abgegeben, die zugleich für alle nachträglich eingereichte oder geänderte Bauvorlagen gilt. Einer Unterschrift der Bauherrin oder des Bauherren bzw. der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers auf den elektronischen Bauvorlagen bedarf es nicht.

Dateiinhalt

  • Je Bauvorlage ist eine eigene Einzeldatei abzuspeichern
  • Bauzeichnungen oder Fotos dürfen nicht zu mehrseitigen Dokumenten zusammengefasst werden (z. B. je Grundriss eine eigene Datei).
  • Beschreibungen hingegen sollen jeweils ein mehrseitiges Dokument sein (z. B. mehrseitige Baubeschreibungen).
  • Zeichnerische Darstellungen müssen kontrastreich sein.
  • In Zeichnungen müssen neben der numerischen Angabe des Maßstabes auch grafische Maßstabsleisten enthalten sein.
  • Antragsformulare bitte auch als mehrseitige Datei speichern.

Dateiformat

Als Speicherformat ist ausschließlich das Portable Document Format – PDF, bevorzugt PDF/A einzureichen. Die Generierung direkt aus den Konstruktionsprogrammen heraus sorgt für eine optimale Qualität sorgt. Layer sind bei der Erzeugung auf eine Ebene zusammenzufassen. Innerhalb der PDF-Dateien dürfen keine weiteren Notizen, Kommentare und Dateianhänge enthalten und die Bearbeitungsrechte nicht eingeschränkt sein.

Dateiname

Der Dateiname sollte selbsterklärend sein, d. h. man muss den Dateiinhalt erkennen ohne dass erst eine Datei geöffnet werden muss. Bitte ersetzen Sie die Leerzeichen durch Unterstriche und verwenden Sie keine Umlaute oder Sonderzeichen. Maximal 50 Zeichen sind in der Dateibezeichnung erlaubt. Beispiele für Dateinamen finden Sie unter dem Punkt Datenträger.

Maßstabsleiste

Maßstabsleisten werden für die elektronische Bearbeitung von Bauvorlagen neu eingeführt. Jede zeichnerische Bauvorlage muss im Schriftfeld eine grafische Maßstabsleiste beinhalten, welche den numerischen Bildmaßstab repräsentiert und mit den tatsächlichen Distanzen beschriftet ist. Der Skalierungsgrad soll in einem sinnvollen Verhältnis zum Zeichnungsmaßstab stehen und muss genau sein, da davon alle Maßketten abgeleitet werden.

Maßstabsleiste

Maßstabsleisten sind erforderlich, da nur so ein genaues Messen auf den Bauzeichnungen am Computerbildschirm möglich ist. Messfehler aufgrund unterschiedlicher Bildschirmauflösungen bzw. Zoomstufen oder nachträgliches Drucken oder Einscannen können durch Orientierung an der Maßstabsleiste vermieden werden.

Datenträger

Es können nur CD/DVD angenommen werden. Die elektronischen Bauvorlagen auf der CD/DVD sind bei der Bauaufsichtsbehörde zeitgleich mit den Bauantragsunterlagen in Papierform (3-fach) einzureichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese nicht zurückgesandt sondern unter Einhaltung des Datenschutzbestimmungen vernichtet werden.

Beachten Sie, dass eine Annahme per E-Mail nicht möglich ist.

Die Dateien sollen wie folgt strukturiert werden und von Ordner/Unterordner auf der CD/DVD  sollte Abstand genommen werden:

  • Bauantrag.pdf
  • Vollmacht.pdf
  • Baubeschreibung.pdf
  • Betriebsbeschreibung.pdf
  • Berechnung_BRI.pdf
  • Herstellungskosten.pdf
  • AmtILP.pdf
  • OBJLP.pdf
  • Ansichten.pdf
  • Schnitte.pdf
  • Schnitte_A_A.pdf
  • Grundriss_DG.pdf
  • Grundriss_EG.pdf
  • Statistikbogen.pdf