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Persönliches Budget

Durch das Persönliche Budget erhalten die Leistungsberechtigten mehr Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume im Alltagsleben. Es besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform für alle Menschen mit Behinderungen, die auch einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Dadurch soll ihr Teilhabebedarf in eigener Verantwortung so gedeckt werden, dass ein möglichst selbstständiges und selbst bestimmtes Leben möglich wird.

Leistungsträger können neben dem Träger der Eingliederungshilfe sein:

  • die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
  • die Agenturen für Arbeitz
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen, Alterssicherung der Landwirte
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • die Träger der Kriegsopferfürsorge
  • die Jugendhilfeträger
  • die Integrationsämter

Der Antrag auf ein Persönliches Budget kann formlos gestellt werden. Für die Bearbeitung des Antrages sind die eigenen Vorstellungen zur Umsetzung des Persönlichen Budgets von großer Bedeutung. Deshalb sollte der Unterstützungsbedarf, der aufgrund der Behinderung besteht und Ideen zur Deckung dieses Bedarfes ausführlich benannt werden.

Es gibt zwei mögliche Varianten eines Persönlichen Budgets:

  • Arbeitgebermodell - hierbei stellt der Budgetnehmer die Assistenzkraft als Arbeitnehmer ein und zahlt die hiermit verbundenen Steuern und Abgaben

  • Dienstleistungsmodell - hierbei vereinbart der Budgetnehmer mit der Assistenzkraft einen Dienstleistungsvertrag, mit dem darin vereinbarten Entgelt sind alle Kosten wie beispielswiese Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abgedeckt

In einer Besprechung werden der Hilfebedarf festgestellt, die Höhe des Budgets eingestuft sowie eine Zielvereinbarung vorbereitet. Daran nehmen mindestens der Leistungsberechtigte, sein Betreuer oder eine Vertrauensperson und ein Vertreter des Sozialamtes teil. Es können weitere beteiligte Personen oder Einrichtungen eingeladen werden.

Mit einem Bewilligungsbescheid und einer Zielvereinbarung wird die Leistung meist für ein Jahr bewilligt. Vor Ablauf wird der Zeitraum der Bewilligung ausgewertet, abgerechnet und bei Bedarf eine neue Zielvereinbarung abgeschlossen.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget, eine Broschüre zum Download (auch in Leichter Sprache) sowie „Fragen und Antworten“ finden Sie auch im Internet beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.

Informationen in leichter Sprache finden Sie unter www.einfach-teilhaben.de.