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medizinischen Rehabilitation

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation entsprechen jeweils den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die medizinische Rehabilitation ist in erster Linie darauf ausgerichtet, die Folgen einer Krankheit in den Griff zu bekommen. Funktions- und Fähigkeitsstörungen, die den Rehabilitanden in seiner Teilhabe am Alltags- und Berufsleben behindern, sollen vermieden oder wenigstens ausgeglichen werden.

In der Regel sind die Krankenkassen oder Rentenversicherungen für die medizinische Rehabilitation zuständig und somit Ihr vorrangiger Ansprechpartner.