Datenschutz im Jobcenter
PRO Arbeit - kommunales Jobcenter
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck das kommunale Jobcenter Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
Diese Information finden Sie im Merkblatt: Information zum Datenschutz auch zum Ausdrucken.
1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Besondere Einrichtung nach § 6a Zweites Buch Sozialgesetzbuch
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
- Telefon: 03366 35-4551
- Fax: 03366 35-4550
- E-Mail schreiben: jobcenter@l-os.de
- Hinweis: Eingang Rathenaustraße - Haus B
Sie erreichen die zuständige Datenschutzbeauftragte unter:
Büro des Landrates
Datenschutzbeauftragte
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
- Telefon: 03366 35-1026
- Fax: 03366 35-1011
- Raum: A 331
- E-Mail schreiben: datenschutz@l-os.de
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Das Jobcenter verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Das Jobcenter ist nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen insbesondere Leistungen zur Beratung, Sicherung des Lebensunterhalts, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit oder die Eingliederung in Arbeit.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch zur Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen.
Im Rahmen der Gesetze und Verordnungen werden Daten u.a. zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet.
Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter stützt sich insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) und e) DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.
Darüber hinaus ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
3. Woher erhält das Jobcenter Daten?
Ihre Daten erheben wir in erster Linie bei Ihnen selbst.
Ihre Angaben im Zusammenhang mit der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
Sofern die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken bzw. ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht, kann das Jobcenter auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben:
- bei anderen Stellen, wenn zwischen diesen und den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft Rechtsverhältnisse bestehen, z. B. Vermieter, (ehemalige) Arbeitgeber, Banken und Kreditinstitute;
- bei anderen Personen, gegen die möglicherweise Rechtsansprüche bestehen, z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner;
- bei anderen Sozialleistungsträgern, z. B. Agentur für Arbeit, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung;
- bei Trägern, die eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit erbracht haben oder erbringen;
- beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
4. Wohnin gibt das Jobcenter Daten weiter?
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben und somit erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Entsprechende Vorgaben und Regelungen hierzu finden sich insbesondere im Kapitel 6 des SGB II.
Die für die Durchführung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhobenen erforderlichen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Namen und Anschrift) an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt und dürfen von dieser für gesetzlich vorgegebene Zwecke (z. B. Erstellung von Statistiken) verarbeitet und genutzt werden.
Zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung können Daten durch das Jobcenter auch an andere Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
- andere Sozialleistungsträger, z. B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung;
- Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Träger der Maßnahme, Bildungsträger, Vertragsärzte;
- Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte;
- andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen).
5. Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten
Die personenbezogenen Daten werden im meist maschinellen Verfahren zur Berechnung der zustehenden Leistungen und für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zugrunde gelegt. Das Jobcenter Oder-Spree setzt dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellen technologischen Entwicklungen.
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, sowie Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles.
Ist eine Forderung des Jobcenter Oder-Spree (Rückforderung, Erstattungsbescheid, Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren.
6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung aus Ihrer Sicht unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten zu, wenn diese beispielsweise zu Unrecht verarbeitet wurden oder zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu informieren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow